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30.11.2005
 

Frankreichs Krawalle

Monsieur G. und die bösen Rapper

Von Kim Rahir, Paris

Französische Politiker wollen HipHopper wegen Volksverhetzung belangen - obwohl einige der kritisierten Künstler gar nicht mehr auftreten. Auch Rap-Hörer geraten ins Visier: Der Kulturminister spricht ihnen die Fähigkeit ab, die kruden Texte richtig zu verstehen.

An der Spitze von 200 weiteren Abgeordneten und Senatoren deckte François Grosdidier in der vergangenen Woche den Justizminister in einer Parlamentssitzung so lange mit Anfragen ein, bis dieser die Aufnahme einer Untersuchung ankündigte. Sieben Rap-Gruppen und -Sänger hat Grosdidier herausgesucht, die seiner Ansicht nach in ihren Liedern zu Gewalt aufrufen und rassistische Inhalte verbreiten. Kulturschaffende und Menschenrechtler reagierten mit Entsetzen, Rapexperten mit Ironie, zumal einige dieser Gruppen schon seit Jahren nicht mehr existieren oder keine HipHop-Musik mehr machen.

Rapper Rohff: "Natürlich übertreibe ich manchmal"
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Rapper Rohff: "Natürlich übertreibe ich manchmal"

Doch Grosdidier lässt sich nicht beirren: "Man kann nicht zulassen, dass solche rassistische Propaganda verbreitet wird", sagt der Abgeordnete aus dem östlichen Département Moselle im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Er sieht einen klaren Zusammenhang zwischen den Krawallen in den desolaten Wohnsilos der französischen Vorstädte und den Gewalt verherrlichenden Liedtexten vieler französischer Rapper.

"Ich bin während der Unruhen nachts durch die Straßen gezogen, in meinem Wahlkreis sind 70 Prozent Sozialwohnungen, und wenn ich mit den jungen Leuten diskutierte, hörte ich genau die gleichen Argumente, die auch in den Songs immer wieder auftauchen", sagt der Politiker. Natürlich sei diese Musik nicht "der ausschließliche Grund", aber die "ständige Verbreitung dieser Aufrufe zu Gewalt und Aufstand" habe mit dem Ausbruch der Unruhen "durchaus etwas zu tun".

Gewalt in Worten

Warum aber ausgerechnet die von Grosdidier und seinem 18-jährigen Sohn im Internet aufgespürten Gruppen verfolgt werden sollen, ist nicht klar. Er habe mit jungen Menschen seines Wahlkreises zusammengearbeitet, um die schlimmsten Texte herauszusuchen, sagt der Abgeordnete. Und so sollen denn die Gruppen Lunatic, 113, Ministère Amer und die Sänger Smala, Fabe und Salif wegen ihrer Texte belangt werden. Dass es sich bei den herausgepickten Strophen nicht um fröhliche Volkslieder handelt, ist unstrittig: "Frankreich ist eine Nutte, vergiss nicht, sie bis zur Erschöpfung zu ficken, man muss es wie eine Hure behandeln", heißt es bei Monsieur R, Salif spricht von "gelynchten Bullen" und Fabe findet "Frankreich ist eine Fensterscheibe und ich bin der Pflasterstein".

Dennoch bleibt die Auswahl gerade dieser Bands ein Rätsel: Lunatic wurde 2002 aufgelöst, Ministère Amer hat seine letzte Platte 1995 herausgebracht und Fabe macht schon seit sieben Jahren keine Rap-Musik mehr. "Da hätte man schon vor 15 Jahren alles verbieten müssen", entrüstet sich der Musikjournalist und Rap-Experte Olivier Cachin, der auch ein Buch über französischen Rap geschrieben hat. Schon damals habe die Gruppe NTM skandiert, "Worauf warten wir noch, bis wir endlich alles anzünden".

Der entscheidende Punkt sei doch, dass es sich in den Liedern um "Gewalt in Worten" handele, sagt Cachin zu SPIEGEL ONLINE. In diesem Sinne sei der Rap sogar eher ein "Sicherheitsventil oder ein Alarmsignal". Die Initiative von Grosdidier seien für ihn "Rauchzeichen" und "Wahlkampf". "Das kann man ja noch nicht einmal mehr Unverständnis nennen, hier wird ja nicht einmal versucht zu verstehen."

"In Frankreich sind wir immer sehr schnell dabei, einen Schuldigen zu suchen"

Doch Anti-Rassismus-Aktivisten sehen in Grosdidiers Versuch mehr als nur wahltaktische Manöver. Die Gruppe SOS Racisme warf dem Konservativen vor, er wolle die Rap-Musiker zum Sündenbock für die Versäumnisse der Regierung bei der Integration der benachteiligten Einwandererkinder machen. "In Frankreich sind wir immer sehr schnell dabei, einen Schuldigen zu suchen", meint auch Rap-Experte Cachin.

Die wenigen Musiker, die sich bislang zu Wort gemeldet haben, wollen von einer Mitschuld nichts wissen. "Den Schuh zieh' ich mir nicht an", sagte der Rapper Rohff in einem Zeitungsinterview. "Natürlich übertreibe ich manchmal in meinen Texten, aber dabei geht es nur darum, eine bestimmte Realität zu kritisieren", so der Musiker, dessen jüngstes Album vor wenigen Tagen erschien. Ähnlich äußerten sich Mitglieder der Gruppe 113: "Wir sagen doch nur, dass es Leute gibt, die kein gutes Leben haben, die komische Gefühle empfinden, ja, auch Hass."

Die Frage, wann diese Form der künstlerischen Äußerung die Grenze zur Illegalität überschreitet, ist seit der Initiative der Abgeordneten noch nicht wirklich diskutiert worden. Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres hat immerhin in einem Radiointerview laut darüber nachgedacht. Die künstlerische Freiheit sei ein "heiliges Prinzip", gab der Minister zu bedenken, und Künstler müssten auch mal "provozieren und Dinge bewusst machen", räumte er ein. Doch genauso heilig müsse das Prinzip sein, "dass rassistische, antisemitische Äußerungen aus den Schulhöfen, von den Bürgersteigen und überall verschwinden müssen". Dass darüber die Justiz entscheiden soll, findet Donnedieu de Vabres offenbar gut: "Ich vertraue der Justiz bei der Entscheidung, wie weit die künstlerische Freiheit gehen soll."

Keine Handhabe gegen die HipHopper. Oder?

Doch die Justiz hat nach einhelliger Einschätzung der Experten bei den jahrealten Liedtexten nicht mehr viel zu entscheiden. So müsse ein Delikt der rassistischen Verhetzung innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, sonst sei es verjährt, sagte Anwalt und Presserechtsexperte Jean-Yves Dupeux in einem Interview. Die von Grosdidier herausgesuchten Gruppen sind damit aus dem Schneider - wenigstens beinahe.

Gegen Monsieur R. läuft nämlich schon ein Verfahren wegen seines jüngsten Albums "Politikment Incorrekt". Andere Prozesse gegen Rapper liegen weiter zurück und bezogen sich meistens auf Äußerungen, die die Musiker bei Live-Konzerten machten. So läuft gerade die Berufung gegen die Gruppe Sniper, die während eines Auftritts im Frühjahr in Rouen zur Ermordung von Polizisten aufgerufen haben soll. Ministère Amer wurde schon 1995 wegen rassistischer Texte zu einer Geldstrafe verurteilt, die Gruppe NTM ein Jahr später wegen Hetze gegen die Polizei während eines Konzerts.

Trotz ihrer gewalttätigen Texte seien aber selbst bei Beachtung der Verjährungsfrist "neun von zehn Rappern nicht zu belangen", glaubt Cachin. Allerdings haben die Politiker des rechten Spektrums auch schon weitere Verantwortliche aus dem Umkreis der Rapper im Blick: ihre Zuhörer. So sagt Kulturminister Donnedieu de Vabres, es gebe "in diesen Zeiten schwache Gemüter, die nicht aufgeschlossen und gebildet genug sind, die in einem Lied nicht einen Raum der Freiheit oder eine Vergnügung sehen, sondern ein Kreuzzugsbanner". Im Klartext hieße das also, dass Rap-Hörer zu dumm sind, um die kruden Texte richtig zu verstehen. Auch Grosdidier deutet so etwas an: "Die Leute, die das hören, haben doch nicht die Bildung, die ihnen ermöglicht, diese Worte im übertragenen Sinne zu verstehen".

Dann allerdings dürften ihnen auch Filme wie "Uhrwerk Orange" oder "Der letzte Tango in Paris" nicht zugemutet werden, meint Musikjournalist Cachin. Und die linksgerichtete Tageszeitung "Le Monde" hat schon ein weiteres gefährliches Musikstück ausgemacht: Frankreichs Nationalhymne Marseillaise. Denn die ist an Blutrünstigkeit nur schwer zu überbieten.

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01.12.2006 von Hallo Pinoccio:

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01.12.2006 von Hallo Pinoccio:

Dass Muslime - besonders Jugendliche - auch gerne Musik hören, selbst wenn es unislamisch sein sollte. Genauso ist es ja auch von der Kirche verpönt, dass man vor der Ehe Sex hat- daran halten sich auch nicht alle Jugendlichen, [...] mehr...

30.11.2006 von RobbiTobbi:

Ich empfehle als Lesestoff Christen und Muslime in Deutschland (http://www.ekd.de/download/ekd_texte_86.pdf) Das ist ein Text ("Handreichung") der EKD an ihre Gemeinden zum Umgang mit den muslimischen Gemeinden. [...] mehr...

30.11.2006 von RobbiTobbi:

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30.11.2006 von SJDV:

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