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09.04.2008
 

Streit um Musikfestival

Witwe Zappa und ihr Bart

Da ringt eine Frau um Rechte: Seit 1990 feiern Fans die "Zappanale" in Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt zieht Gail Zappa gegen den Fanclub ihres verstorbenen Gatten vor Gericht. Es geht um das Erbe des Meisters - und um sein Gesichtshaar.

Düsseldorf - Großer Streit um den Namen des legendären Rock-Musikers Frank Zappa: Heute begann der Prozess zwischen seiner Witwe Gail Zappa und seinem einzigen deutschen Fanclub. Gail Zappa will dessen Mitgliedern verbieten lassen, ein jährliches Musikfest unter dem Namen "Zappanale" in Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern auszurichten.

Rockmusiker Zappa: Bart und Name sind 15 Jahre nach seinem Tod heiß umstritten
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AP

Rockmusiker Zappa: Bart und Name sind 15 Jahre nach seinem Tod heiß umstritten

Im SPIEGEL-ONLINE-Interview äußerte die Witwe sich zu den Vorwürfen, die sie gegen den Fanclub erhebt: "Würden die 'Zappanale'-Veranstalter dies tun, wenn Frank noch am Leben wäre? Auf gar keinen Fall! Ich wusste nicht einmal, dass das Festival existiert." In Zukunft solle der Verein auch keine Konzertmitschnitte mehr vermarkten. Ihr gehe es nicht um ein Verbot des Festivals, aber die künstlerische Qualität müsse gesichert bleiben, sagte ihr Anwalt.

Auch die Ehrung Frank Zappas mit einer bronzenen Statue 2002 in Bad Doberan konnte die Witwe nicht besänftigen. Im Gegenteil. Gegenüber SPIEGEL ONLINE bezeichnete sie das Werk als "schelmische Kreatur", die nicht aussehe wie ihr Mann. "Es sei denn, jeder sieht aus wie Frank Zappa, wenn man ihm einen Schnurrbart anbringt."

Zum Bart bezog das Gericht heute schon Stellung: Das von der Familie vermarktete Logo mit den Bart-Konturen und das Signum der deutschen Fans seien kaum zu verwechseln, sagte die Richterin. Auf den deutschen Fan-Artikeln und CDs gleiche Zappas haariger Gesichtsschmuck in seiner "Schrägstellung" eher einem Vogel.

Gail Zappa wolle von dem deutschen Fanclub kein Bares, wenn auch am Ende den Fans ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohen könne, beteuerte der Anwalt. Das Verfahren wird nach dem ersten Verhandlungstag schriftlich fortgesetzt, eine Entscheidung soll nach Gerichtsangaben binnen der nächsten drei Monate verkündet werden.

sta/dpa

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