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23.03.2010
 

Plagiatsurteil

Gericht lässt Bushido-Alben schreddern

Bushido bei der Film-Promo: Platin-Album muss vom Markt genommen werdenZur Großansicht
DPA

Bushido bei der Film-Promo: Platin-Album muss vom Markt genommen werden

Bushido muss Schadensersatz zahlen: Laut einem Gerichtsurteil aus Hamburg hat der Rapper für insgesamt 13 Songs plagiierte Songteile benutzt - geklaut bei einer kaum bekannten französischen Gothic-Band. Mehrere Alben sollen nun aus dem Verkauf genommen und vernichtet werden.

Hamburg - Zuletzt machte Bushido Schlagzeilen mit einem Film, seiner Biografie und natürlich mit Beleidigungen - nur von der Musik des Rappers war wenig die Rede. Nun kommt sie wieder ins Gespräch, allerdings auf eine Weise, die Bushido nicht gefallen dürfte.

Wegen Urheberrechtsverletzungen muss Bushido nämlich Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an eine französische Band und deren Plattenfirma zahlen. Das Hamburger Landgericht sprach den 31-Jährigen am Dienstag schuldig, in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Gothic-Band Dark Sanctuary ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben. Die elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs veröffentlicht worden waren, dürfen laut Beschluss der Richter ab sofort nicht mehr verkauft werden. Bereits ausgelieferte Tonträger muss die Plattenfirma zurückrufen und vernichten.

Bushido muss den Klägern 63.000 Euro sogenannte Billigkeitsentschädigung als Gegenleistung für ihre "immateriellen" Schäden zahlen. Zudem stellte das Gericht fest, dass er wegen der unerlaubten Verwendung auch "materiellen" Schadenersatz leisten muss, teilte die Gerichtspressestelle mit. In welcher Höhe steht noch nicht fest. Der Berliner Musiker muss laut Maßgabe der Richter zunächst Angaben über die Einnahmen aus dem Verkauf der Lieder mit den rechtswidrig übernommenen Tonfolgen machen, damit Schadenersatzansprüche ermittelt werden können.

"Da hätte man fünfmal fragen müssen"

Zu den beanstandeten Tonträgern gehört Bushidos Erfolgs-Platte "Von der Skyline zum Bordstein zurück". Allein auf diesem Album, das dem deutschen Rapper eine Platin-Auszeichnung für mehr als 200.000 verkaufte Alben einbrachte, erkannten die Franzosen demnach bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder. Aus dem Handel genommen werden sollen neben "Von der Skyline zum Bordstein" unter anderem auch die Sampler "Bravo Hits 56", oder "The Dome Vol. 41". Die geklauten Songs sind laut Gericht unter anderem: "Sex in the City", "Bloodsport", "Goldrapper", "Es ist ok", "Träne aus Blut" oder "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück". Bei "Janine" zum Beispiel bediente sich Bushido bei dem Song "Les Memoires Blessées" von Dark Sanctuary (siehe Videos unten).

"Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Bushido hat nach Überzeugung der Richter in 13 der 16 umstrittenen Titel sogenannte "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" benutzt, unter Musikern Loops genannt. Die Loops hat Bushido laut Gericht dann mehrfach hintereinander geschnitten und einen neuen Text darübergelegt. Die Richter sprachen den französischen Künstlern auch deshalb Schadensersatz zu, weil Bushido ungefragt seine teils brutalen Texte über ihre Musik gelegt hatte. "Da hätte man fünfmal fragen müssen", sagte Richter Rachow.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen Bushido ist noch nicht rechtskräftig. Der Musiker und seine Verteidiger können vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Im November 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe.

Schon 2007 hatte Bushido Ärger in Urheberrechtsfragen: Die norwegische Metalband Dimmu Borgir hatte seinerzeit Passagen ihrer Musik bei Bushido entdeckt. Der Streit wurde seinerzeit außergerichtlich geklärt.

feb/ddp/APD/AFP/dpa

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Warum nicht? Wenn Besch... vorgelegen hat, so ist das nur konsequent. mehr...

26.04.2010 von abryx: Muss ich jetzt befürchten

von windigen Anwälten verklagt zu werden, weil ich z.B. bei eBay eine der beanstandeten CDs aus meinem Privatbestand verkaufe? Muss ich generell befürchen, bei Veräusserung gebrauchter Ton- und Bildträger zuerst prüfen zu [...] mehr...

29.03.2010 von Oi!Olli:

Und das was sie tun ist keine Meinungsfreihit sondern Hetze dafür sollten sie auch in den Knast kommen. Und das es keine Meinungsfreiheit ist lässt sich ja so locker feststellen wie die Frage was Kunst ist. mehr...

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