Koalitionsvertrag Beethoven als "nationale Aufgabe"
Was sind Mindestlohn, Mütterrente und PKW-Maut gegen dieses Projekt? Im Koalitionsvertrag ist der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven als nationale Aufgabe festgeschrieben. Nun soll der Komponist auch noch Unesco-Weltkulturerbe werden.
Bonn - Meldungen mit der Ortsmarke Bonn sind selten geworden, seit die Bundesregierung nicht mehr in Bonn sitzt, sondern in Berlin. Aber auch in der alten Bundeshauptstadt sorgt der Koalitionsvertrag für Freude - und die ist bekanntlich ein schöner Götterfunken. Zumindest gemäß der von Beethoven vertonten "Ode an die Freude".
Und um Ludwig von Beethoven (1770-1827) geht es auch im Koalitionsvertrag. Der 250. Geburtstag des Komponisten im Jahr 2020 wird dort als "nationale Aufgabe" bezeichnet. In der Vereinbarung heißt es: "Der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 bietet herausragende Chancen für die Kulturnation Deutschland im In- und Ausland."
Zudem hat ein Bonner Verein es sich zur Aufgabe gemacht, den in, ja, Bonn geborenen Komponisten zum immateriellen Unesco-Weltkulturerbe erheben zu lassen. Der Verein Bürger für Beethoven wolle einen entsprechenden Antrag einreichen, kündigte der Vorsitzende Stephan Eisel am Mittwoch in Bonn an. Der Titel des Antrags lautet: "Ludwig van Beethoven - als Bestandteil lebendiger Alltagskultur der Menschen in Deutschland und in der Welt".
Nun müssen Kultusministerkonferenz (KMK)und dann die Bundesregierung entscheiden, dann erst ist die Unesco am Zuge. Mit einer Entscheidung der Jury auf Bundesebene ist Eisel zufolge nicht vor Ende 2015 zu rechnen.
Nach Eisels Ansicht könnte das "nationale Beethoven-Signal im Koalitionsvertrag" auch dem Bauprojekt eines Beethoven-Festspielhauses in Bonn einen Schub geben. Der Bund will für den Betrieb eines solchen Festspielhauses 39 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das Festspielhaus soll nach den Wünschen der Befürworter mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2020 ein repräsentativer Rahmen für die Beethoven-Feiern werden. Bonn würdigt den berühmtesten Sohn der Stadt jedes Jahr mit einem international renommierten Festival.
Deutschland ist am 1. Januar 2013 dem Übereinkommen der Unesco für Immaterielles Weltkulturerbe beigetreten. Das Abkommen stellt Traditionen, Bräuche und Feste unter Schutz - nicht nur Beethoven, sondern auch Bonn als Inbegriff der alten Bundesrepublik dürfte sich darauf gut machen.
Und damit zurück nach Berlin.
sha/bos/dpa