Ein Kommentar von Robin Meyer-Lucht
Womit sich der Verfassungsjurist Paul Kirchhof andernorts nicht durchsetzen konnte, kommt nun für die Rundfunkfinanzierung: die Flat-Tax - eine einheitliche Pauschalabgabe für jeden. Die abgestufte, anlassbezogene Rundfunkgebühr soll durch eine einheitliche, allgemeine Abgabe ersetzt werden.
Zukünftig soll damit jeder Haushalt mit rund 215 Euro pro Jahr (17,98 Euro pro Monat) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen - ob er nun Rundfunk empfangen kann oder nicht. Der reduzierte Gebührensatz für Radios und PC soll abgeschafft werden. Eine Freistellung von der Finanzierungspflicht ist weitgehend nur noch aus sozialen Gründen möglich. So haben es die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschlossen.
Kurt Beck (SPD) und Stefan Mappus (CDU) nannten ihr neues Modell gestern "einfacher und gerechter". Es reduziere zudem die "Kontrollbedürftigkeit" durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich.
Doch die Medien-Flat-Tax, die die Politik hier als Verwaltungsvereinfachung propagiert, ist tatsächlich vor allem eine Ausweitung der Einnahmebasis für die Rundfunkanstalten, eine Stabilisierung des Geschäftsmodells Rundfunkanstalt.
Die Einnahmen aus der bisherigen, gerätebezogenen Rundfunkgebühr stagnieren und werden in den nächsten Jahren zurückgehen. "Die Gebührenpotentiale sind erschöpft", bilanzierte Kurt Beck, Deutschlands oberster Medienpolitiker und ZDF-Verwaltungsratschef, im vergangenen Herbst. Eine weitere Erhöhung der Gebühr würde nicht akzeptiert, so Becks Kalkül. Zugleich sinkt die Zahl der Gebührenzahler. Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe für die Anstalten drohen.
Sender als Podium für Landesfürsten
Als Ausweg ersann Becks Staatskanzlei die größtmögliche Ausweitung des Kreises der Abgabenpflichtigen bei gleichzeitiger Streichung von verminderten Beitragssätzen: die Haushaltsabgabe.
Die Begründung: Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk allen zugute komme, sollten ihn zukünftig auch alle finanzieren. Es sei letztlich ein "individualnutziger Vorteil", jederzeit auf öffentlich-rechtliche Programme zugreifen zu können, wie es Paul Kirchhof in einem Gutachten für ARD und ZDF zur Haushaltsabgabe formuliert.
Das bisherige Grundprinzip, wonach nur diejenigen die Anstaltsangebote finanzieren, die an der "Gesamtveranstaltung Rundfunk" teilnehmen, wird aufgegeben. Aus der ehemaligen Gebühr für konkrete Gegenleistungen wird eine De-facto-Steuer.
Durch das neue System werden die Einnahmen der Rundfunkanstalten auf einem Niveau von über sieben Milliarden Euro "verlässlich" festgeschrieben. Die "Konvergenzproblematik", wonach immer mehr Geräte juristisch als "Rundfunkgeräte" zu gelten haben, obwohl sie kaum zur Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote genutzt werden, werde so "gelöst", wie es Beck und Mappus formulieren.
Hatte die abgestufte Rundfunkgebühr noch eine dynamische Komponente, bei der sich eine Abkehr der Nutzer vom klassischen Fernsehen auch in geringere Gebühreneinnahmen übersetzt hätte, fehlt ein solcher Steuerungsmechanismus nun völlig. Mag sich das Mediensystem auch wandeln, die Anstaltsmilliarden bleiben.
Das neue Finanzierungssystem negiert damit die zunehmend weniger stark herausgehobene Bedeutung des Rundfunks aufgrund von Frequenzknappheit, Breitenwirkung und Suggestivkraft. Der verfassungsrechtliche Anlass und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems werden auseinanderdividiert. Gerade deshalb erscheint es kaum zukunftsfest.
Das neue Modell sichert vor allem das publizistisch-politische Hinterland der Ministerpräsidenten ab. Gerade die Regionalsender bieten den Länderchefs ein geschätztes Podium und verlässlichen Zugang zur Öffentlichkeit.
Millionen Haushalte müssen identifiziert werden
Derartige Erwägungen entsprechen aber nicht dem liberalen und freiheitlichen Geist von Artikel 5 des Grundgesetzes. Das duale Rundfunksystem wird zunehmend in ein gesamtmediales Zwei-Klassen-System umgebaut. Das Ergebnis ist ein weniger offenes, weniger agiles Mediensystem.
Den von der Politik versprochenen geringeren Kontrollaufwand wird das neue Finanzierungssystem hingegen kaum bringen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll zwar zukünftig in "Rundfunkservicezentrale" (RSZ?) umbenannt werden. Alle Hände voll zu tun haben wird sie aber auch weiterhin.
So haften Bewohner eines Haushalts gemeinsam für die Rundfunkabgabe. Kann ein Bewohner also nicht zahlen, müssen die Servicezentralen-Mitarbeiter prüfen, wer noch in Frage käme. Zudem gibt es eine verminderte Gebühr für Ferien- und Zweitwohnungen. Für unbewohnte Wohnungen fällt keine Gebühr an.
All dies muss erhoben und kontrolliert werden. Mehrere Millionen Haushalte, die bislang nicht bei der GEZ gemeldet sind, müssen identifiziert und gemahnt werden. Ein Unterfangen mit erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen. Die zahlreichen Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtzahlung müssen abgewickelt werden.
Paul Kirchhofs Medien-Flat-Tax vermindert letztlich den Kontrollaufwand nicht, weil sie viele Ausnahmen kennt.
Zahlreiche Kuriositäten und Ärgernisse wird es im Bereich der "Betriebsstättenabgabe" geben - denn auch Arbeitsplätze bleiben abgabenpflichtig, in Zukunft sogar geräteunabhängig. Jeder Imbiss, jede Musikschule, jede bemannte Bahnhofstoilette muss zukünftig Rundfunkabgaben leisten - egal, ob man dort Rundfunk nutzt oder nicht. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch hier wird es für die "Servicezentrale" viel zu erheben und zu kontrollieren geben.
Immerhin: Die Ministerpräsidenten haben die Rundfunkanstalten im Zuge des neuen Modells zur "Beitragsstabilität" ermahnt. Die Rundfunkabgabe soll in der kommenden Gebührenperiode von 2013 bis 2017 nicht steigen. Gegebenenfalls würden die Länderchefs dafür auch den Auftragsumfang der Anstalten noch einmal kritisch prüfen.
Mit seinem Vorschlag, den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Stärkung ihrer "Identifizierbarkeit" Werbung und Sponsoring zu untersagen, konnte sich Paul Kirchhof hingegen nicht durchsetzen. Sponsoring soll nur teilweise eingeschränkt werden, TV-Werbung vor 20 Uhr soll erlaubt bleiben, Radiowerbung ohnehin. Weitergehende Einschränkungen erschienen den Ministerpräsidenten gerade nicht finanzierbar.
Dr. Robin Meyer-Lucht ist Medienwissenschaftler und Strategieberater. Er betreibt das Blog Carta.info
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Zitat: Pech für Schwarzseher wie Sie: Sie können sich nun nicht mehr entziehen.[/QUOTE] Man könnte auch den Sachverhalt korrekt wiedergeben: ARD /ZDF geben ein Gutachten an Herrn Kirchhoff in Auftrag, der natürlich [...] mehr...
Pech, wenn man keinen Fernseher hat und an der Finanzierung zwangsbeteiligt wird. Ich halte das für verfassungsrechtlich auch bedenklich, da man zahlen muß aber selber keinen Einfluß auf die Höhe des Beitrags noch auf Verwendung [...] mehr...
Naja, wenn Sie keine Zeitungen lesen ... Schon seit die explizite Gebührenbefreiung für neuartige Empfangsgeräte (also v.a. PCs und Handys) aufgehoben wurde, war allen Beteiligten klar, dass durch die neue Technik die alte [...] mehr...
Abgesehen von dem Schwachsinn der eingeführt werden soll, wem haben wir es eigentlich zu verdanken? Wie heißt dieser Politiker der es durchgesetzt hat? Irgendwie habe ich es keiner einzigen Zeitung lesen sehen. mehr...
und sehr viele Bekannte werden sich anschliessen. Was da beschlossen wurde, ist völlig verfassungswidrig. Ich rechne fest damit, dass diese Art der Gebühreneintreibung nicht kommen wird, weil das Verfassungsgericht die [...] mehr...
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