Das Kölner Verwaltungsgericht wies eine Klage ab, derzufolge der Vertrag zwischen Jauch und dem WDR zu einer "Verschwendung von Rundfunkgebühren" führe. Das Gericht lehnte die Klage nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss als unzulässig ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Jauch wird von Herbst 2011 an als Nachfolger von Anne Will den Talkshow-Sendeplatz sonntagabends im Ersten übernehmen. Seine Firma "I & U TV" wird die Sendung produzieren. Dagegen hatte der frühere WDR-Redakteur Axel Hofmann geklagt. Er wollte in seiner Eigenschaft als GEZ-Gebührenzahler dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagen lassen, den Vertrag mit Jauchs Firma zu unterzeichnen, da dieser erhebliche Mehrkosten bedeute.
Kein Vetorecht für den Gebührenzahler
Tatsächlich wird die Gesamtproduktion der politischen Talkshow, die pro Staffel auf 38 Folgen und eine Best-of-Ausgabe angelegt ist, rund ein Viertel mehr kosten, als die ARD derzeit für den Talk von Anne Will aufwendet. Die höheren Kosten hatte die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi gerechtfertigt "mit dem besonderen Profil und der besonderen Bekanntheit, die Herr Jauch einbringt."
Die höheren Kosten, die das Jauch-Engagement verursacht, mag man für unangemessen halten. Die Richter stellten jedoch im vorliegenden Falle fest, dass der einzelne Zuschauer nicht beanspruchen könne, per Gerichtsweg Einfluss auf die Programmgestaltung zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sei die Prüfung der Mittelverwendung Sache der Rundfunkgremien.
twi / dpa / apd
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