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06.09.2010
 

Reform der Rundfunkgebühren

Neuer Gesetzentwurf benachteiligt Behinderte

Gebühreneinzugszentrale in Köln: Die GEZ darf künftig noch genauer beobachtenZur Großansicht
DPA

Gebühreneinzugszentrale in Köln: Die GEZ darf künftig noch genauer beobachten

Unternehmen werden entlastet, den Befreiungen für Behinderte hingegen macht die kommende Haushaltsabgabe ein Ende. Das Medienportal Carta hat einen neuen Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht. Der Umbau gibt der GEZ zudem die Lizenz zum Datensammeln.

Hamburg - Ab 2013 wird die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Gerät erhoben, sondern pro Haushalt. Für den durchschnittlichen GEZ-Pflichtigen mag sich dadurch auf den ersten Blick nichts ändern. Befreiungen, wie sie heute vor allem für Hartz-IV-Empfänger die Regel sind, sollen durch die entsprechende Reform allerdings so gut wie unmöglich werden. Jetzt zeigt ein Gesetzentwurf, wer von den Neuregelungen außerdem benachteiligt wäre: behinderte Menschen.

Dem Medienportal Carta.info liegt der überarbeitete Entwurf vor. Viel hat sich nicht geändert gegenüber dem, was im Juni beschlossen wurde. Allerdings müssen laut der neuen Vorlage künftig rund 580.000 bislang befreite Personen mit Behinderungen zahlen und zwar ein Drittel der Gebühr anderer Zahlungspflichtiger. Die Regelung gilt für blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen. Ein, "wenngleich es sich abgezeichnet hatte, immer noch erstaunliches Ergebnis", schreiben die Autoren, die sich mit dem Dokument auseinandergesetzt haben.

Entlastet werden entgegen früherer Planungen Unternehmen. Die Bemessungsgrundlage wurde hier zugunsten größerer Firmen geändert; Kleinunternehmen mit weniger Mitarbeitern oder Geschäfte mit vielen Filialen haben hingegen das Nachsehen. Von deren Seite kommt deswegen jetzt Kritik: "Wir zahlen die Zeche für die neue GEZ-Gebühr", sagte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen (BDD), der Online-Ausgabe des manager magazin .

Profitieren würden von dem neuen Entwurf Mieter von Zweit- und Ferienwohnungen, für die nicht so strenge Regeln gelten sollen wie zunächst vorgesehen. Wer sich eine zweite Wohnung hält, diese aber nicht zwischenzeitlich entgeltlich weitervermietet, muss nicht den vollen Betrag zahlen, sondern nur ein Drittel.

"Bundesweites Zentralregister" GEZ

Carta zufolge soll der Entwurf bereits auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden. Auf die angekündigte Umbenennung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Rundfunkservicezentrale wird allerdings verzichtet. Das ändert jedoch nichts daran, dass das neue Modell die Institution zum Sammeln zahlreicher Daten anhält. So muss demnächst unter anderem herausgefunden werden, welche Personen in einem Haushalt leben und fortan nur noch einen gemeinsamen Beitrag zu zahlen haben. Dabei kann sich die GEZ nicht allein auf die Daten des Einwohnermeldeamtes verlassen. Auch die Differenzierung zwischen Privathaushalten und Gewerbe dürfte umständlich werden. Bei dieser von Carta als "bundesweites Zentralmelderegister" titulierten Ausweitung der GEZ-Zuständigkeiten bleibt es auch nach den Änderungen.

Die Reform, die auf einem Vorschlag des Heidelberger Professors Paul Kirchhof basiert, war im Juni beschlossen worden. Begründet hatten die Ministerpräsidenten der Länder ihre Entscheidung damit, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr aufgrund technischer Fortschritte nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig sei.

Wie hoch die kommende Haushaltsabgabe ausfällt, ist noch nicht klar. Sie soll jedoch den bisherigen Wert nicht übersteigen, der etwa für ein Fernsehgerät bei 17,98 Euro monatlich liegt. Der SPIEGEL hatte zuletzt berichtet, dass durch die neue Berechnungsvariante dennoch mehr Gebühren eingenommen würden als mit der alten, die Rede war von mehr als 800 Millionen zusätzlichen Euro im exemplarisch genannten Jahr 2020.

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insgesamt 11 Beiträge zum Forum...
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09.09.2010 von SURE: ...

1. Verfassungsklage 2. Feststellung ob der ( neutralen ) öffentlich rechtlichen Informationspflicht Genüge getan wird. Und wenn ja, mit welchem Aufwand. 3. Zusammenfassung der Länderanstalten 4. Abschaffung der GEZ [...] mehr...

07.09.2010 von Perelly: ...

Ich will nicht, dass die GEZ mich ausschnüffeln kann. Sie ist kein Organ der Verfassung und in meinen Augen absolut überflüssig. Ich weigere mich entschieden dagegen, Daten von mir preiszugeben, damit Harald Schmidt, Verbotene [...] mehr...

06.09.2010 von AndersSehend: titel

dem möchte ich mich anschließen. weiterhin ist die neue regelung auch datenschutzrechtlich äußerst bedenklich. insgesamt also ein negativ-doppelpack, der gesetzesentwurf zur gez-gebühr. mehr...

06.09.2010 von kdshp: aw

Hallo, war was anderes zu erwarten? Bei jeder refomr dieser parteien zahlt der bürger doch drauf und muss sich damit abfinden das noch mehr daten über ihn gesammelt werden. Am besten über steuern finanzieren dann würden schon [...] mehr...

06.09.2010 von augenschmaus: Blechen für ein nicht barrierefreies Angebot im Fernsehen?

Ich bin gehörlos und damit eine von den 80.tausend Gehörlosen in Deutschland, die wie auch die 16 Millionen Schwerhörigten in Deutschland von dieser Neuregelung ab 2013 betroffen sind. Die Neuregelung ist ein Witz, wenn man [...] mehr...

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Das Milliardenspiel der GEZ

Die GEZ führte zuletzt rund 42,5 Millionen Teilnehmerkonten mit 43 Millionen Radios, 37 Millionen Fernsehgeräten und 192.000 "neuartigen Rundfunkgeräten". Insgesamt verteilte sie 7,26 Milliarden Euro an die Sender. Davon erhielten die neun ARD-Anstalten insgesamt rund 5,35 Milliarden, das ZDF knapp 1,73 Milliarden und das Deutschlandradio circa 183 Millionen Euro. Für die GEZ, die in Köln sitzt, arbeiten derzeit etwa 1.100 Mitarbeiter. Hinzu kommen die "Gebührenbeauftragten", die im Auftrag der ARD-Sender im jeweiligen Sendegebiet nach Schwarzsehern fahnden und Fragen zur Gebührenpflicht beantworten.

Immer mehr Bürger lassen sich von der Gebührenpflicht befreien, weil sie arm sind und etwa Hartz-IV beziehen. Derzeit sind im Schnitt aller ARD-Anstalten zehn Prozent aller Gebührenzahler von der Fernsehgebühr befreit. In Berlin und Brandenburg, dem RBB-Sendegebiet, waren es jedoch fast 16 Prozent, gefolgt von Radio Bremen mit gut 15 Prozent. Vor allem im Südwesten Deutschlands lag die Befreiungsquote deutlich darunter: Am geringsten fiel sie mit 6,66 Prozent im Gebiet des Bayerischen Rundfunks (BR) aus, gefolgt vom Südwestrundfunk (SWR) mit 6,80 Prozent.







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