Die richtige Form heißt "wohlgesinnt": Ich bin dir wohlgesinnt; er war mir wohlgesinnt.
Im Unterschied zu den Perfektpartizipien "ersonnen", "versonnen" und "besonnen" handelt es sich bei "wohlgesinnt" um ein Adjektiv. Ein Verb "wohlsinnen" (Ich wohlsinne, du wohlsinnst ...) gibt es nicht, daher gibt es auch die Formen "wohlsann" und "wohlgesonnen" nicht. "Wohlgesinnt" ist aus dem Hauptwort "Sinn" entstanden. Auch andere Gesinnungszustände werden mit "gesinnt" gebildet: feindlich gesinnt, freundlich gesinnt, übel gesinnt, froh gesinnt.
Man kann also über ein bestimmtes Thema nachgesonnen haben und anschließend fröhlich gesinnt sein.
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