Gerichtshof für Menschenrechte Autistisches Kind hat keinen Anspruch auf Regelschule
Eine Französin wollte vor Gericht durchsetzen, dass ihr autistisches Kind die Regelschule besuchen kann. Doch die Richter in Straßburg wiesen die Beschwerde als unbegründet zurück.
Seit sechs Jahren wird das autistische Kind einer Französin in einer Spezialeinrichtung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen unterrichtet. Seine Mutter sah sein Menschenrecht auf Bildung verletzt, weil die französischen Behörden es nicht auf eine Regelschule gehen lassen wollten.
Nun ist die Mutter mit ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück (Beschwerdenummer 2282/17).
In der speziellen Einrichtung seien die Lehrmethoden an die Beeinträchtigung des Kindes angepasst. Zudem habe das Kind, als es noch an einer Regelschule unterrichtet wurde, kaum Kontakt zu anderen Schülern gehabt, habe weder gelesen noch geschrieben.
Die französischen Behörden hätten die besonderen Bedürfnisse des Kindes gegen den möglichen Nutzen einer Regelschule abgewogen - und seien zu dem Schluss gekommen, dass eine Spezialeinrichtung besser geeignet sei. Fehlende Ressourcen an Regelschulen seien für die Entscheidung nicht ausschlaggebend gewesen.
Maßstab für die Begründung der Richter in Straßburg ist die Menschenrechtskonvention von 1950 sowie deren erstes Zusatzprotokoll, das 1952 das Recht auf Bildung deklarierte.
Die Uno-Behindertenrechtskonvention von 2008 geht in ihren Forderungen hingegen deutlich weiter. Auch Frankreich hat das Dokument ratifiziert. Es sieht vor, dass Schüler mit und ohne Förderbedarf zusammen unterrichtet werden sollten.
Im Video: Diagnose Autismus - Leben mit autistischen Kindern
sun/dpa