Von Mathias Hamann
An Häusern pappen Schilder, die nicht jeder sieht, Monster erscheinen auf Wänden. Wer sie sehen kann, halluziniert nicht etwa, sondern hat schlicht das richtige Handy.
Virtuelles Haustier: Dieses Äffchen kann man nur im Fernseher streicheln
Früher brauchte es für die Technik einen Rucksack, der enthielt ein GPS-Modul zur Lagebestimmung, einen dicken Rechner zur Umrechnung der Daten und eine Cyberbrille.
Nun schrumpft die Technik ins Handy, denn in den modernen Geräten ist eigentlich alles drin, was es braucht: eine Kamera, ein GPS-Empfänger, ein Rechner und ein Bildschirm.
Funktionieren soll die erweiterte Wirklichkeit bald auf dem iPhone. Obwohl viele Videos im Netz dazu kursieren, hat Apple bisher noch nicht erlaubt, dass Applikationen, welche auf die Kameraschnittstelle zugreifen, verkauft werden dürfen. Die Demonstrationen auf geknackten Telefonen beeindrucken jedoch bereits, zum Beispiel dieser U-Bahn-Wegweiser:
Doch es gibt ja nicht nur das iPhone: Wir haben zusamengetragen, was das Konzept heute schon hergibt.
Wikipedia-Wolken, Haustiere und Folien für die Wirklichkeit - SPIEGEL ONLINE zeigt, welche Programme die Idee Augmented Reality heute schon umsetzen.
Auf anderen Social Networks posten:
[QUOTE=matc;4121604]Immer wieder erfrischend, solch pseudo-intellektuellen und belehrenden Beiträge zu lesen, die es dann aber doch schaffen, zwei Fehler in zwei Sätze zu packen. Dies sind die typischen Ausgeburten des [...] mehr...
Was kommt danach? Augmented Sexuality? Die Entwicklung endet wohl niemals ;) mehr...
das ist ja eine witzige Idee. Vermutlich hat Apple deswegen mittlerweile maschinelle Prüfungen eingeführt, die Programme automatisch nach Benutzung von nicht freigegebenen Schnittstellen untersuchen. Apple ist so eine [...] mehr...
Jein - zum Zeitpunkt des Artikels gab es beispielsweise bereits eine App names "Yelp" im offiziellen AppStore, die AR bieten konnte. Da das zu diesem Zeitpunkt von Apple aber noch nicht gewünscht war, haben die [...] mehr...
matc, das Statement im Artikel ist korrekt, allerdings erschien die Begründung dem Autor des Artikels vielleicht zu technisch. Ich versuch's trotzdem mal; Mit offiziellen Mitteln ist es für einen Entwickler nicht möglich, auf [...] mehr...
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