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06.06.2010
 

Fußball-WM am Arbeitsplatz

So vermeiden Sie die Rote Karte vom Chef

Szenen, die man nicht verpassen will: Stürmer Lionel Messi im ZweikampfZur Großansicht
REUTERS

Szenen, die man nicht verpassen will: Stürmer Lionel Messi im Zweikampf

Der WM-Countdown läuft - und schon fragen sich viele Fußballfans, ob und wie sie die Spiele am Arbeitsplatz verfolgen können. SPIEGEL ONLINE erklärt, was erlaubt ist.

München - Bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika droht nicht nur den Spielern von Jogi Löw manche Gelbe oder sogar Rote Karte: Auch Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit die Spiele verfolgen, riskieren Verwarnungen oder gar Kündigungen durch ihre Firmen. Die Sanktionen hängen vor allem davon ab, wie intensiv während der Arbeitszeit den Spielen gefolgt wird. Die folgenden Hinweise sollte jeder beherzigen, der sich während der WM auch bei der Arbeit über die Ereignisse in den Fußballstadien informieren will:

Radiohören ist die aus Arbeitnehmersicht ungefährlichste Art, sich Informationen über Spielstände zu beschaffen. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer zur Arbeit ein eigenes Radio mitbringen dürfen. Es darf aber weder die eigene Arbeit durch das Hören beeinträchtigt werden, noch dürfen Kollegen oder Kunden gestört werden. Falls der Chef das Radiohören verbietet, muss er vorher den Betriebsrat informieren - ansonsten ist das Verbot unwirksam.

Fernsehen kann den Arbeitgeber dagegen eher mit Recht auf die Palme bringen. Kein Chef muss sich bieten lassen, dass seine Angestellten sich 90 Minuten gebannt vor den Bildschirm hocken - in solch einem Fall muss der Arbeitnehmer mit seiner Kündigung rechnen. Andererseits ist nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Michael Felser auch nicht von vornherein pauschal zu untersagen, dass ein Fernseher am Arbeitsplatz läuft. Grundvoraussetzung dafür ist aber immer, dass der Beschäftigte nicht seine Arbeitspflicht verletzt. Die beste Lösung sind Sondervereinbarungen von Betriebsrat und Geschäftsführung, die die Nutzung des Fernsehers während der WM regeln.

Das Internet lockt zwar mit leicht erreichbaren Möglichkeiten vom Live-Ticker bis zu Live-Streams. Aber auch hier sollten sich Arbeitnehmer nicht sicher fühlen. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitgestellten Internetzugangs verboten, kann ein Verstoß zur Kündigung führen. Wenn der Arbeitgeber zur privaten Nutzung schweigt, ist dies auch kein Freibrief: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts bedeutet dies, dass die Nutzung verboten ist. Auch wenn die private Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist, kann noch immer eine Kündigung in Betracht kommen, wenn der Beschäftige ausschweifend privat surft.

Ein privater Laptop mit eigenem privaten Internetzugang etwa über einen Surfstick oder ein privates Mobiltelefon mit Möglichkeiten zum Radiohören bieten nach Einschätzung von Arbeitsrechtler Felser womöglich eine Alternative: Falls mit diesen Geräten Radio gehört wird, dürfte dieselbe Rechtslage gelten wie bei einem herkömmlichen Radiogerät. Sobald jedoch die Arbeit beeinträchtigt werde, dürfte auch die Nutzung eines privaten Internetzugangs eine Verletzung der Arbeitspflicht bedeuten und könnte nach einer Abmahnung zur Kündigung führen.

mak/AFP

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insgesamt 7 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
12.06.2010 von Rollvieh: Chefsache

Mein Chef (und Geschäftsführer) schleppte gestern in der Firma einen nagelneuen Flachbildfernseher an. Für mich eine klare Ansage, dass zumindest die "wichtigen" Spiele gemeinschaftlich verfolgt werden sollen... mehr...

06.06.2010 von flocki: Alle zwei Jahre wieder...

Hoffentlich ist nach der Hälfte der ersten Runde schon klar, dass Deutschland rausfliegt. Dann wird Deutschland hoffentlich wieder normal, ich geh bis dahin wie jedes Mal wieder auf Tauchstation. mehr...

06.06.2010 von CobCom: Zum Glück...

...ist das in einem Laden mit intaktem Betriebsklima idR. kein Problem: Ich habe schon vor acht Jahren den 5 Jahresetat parallel zu einem Deutschlandspiel präsentiert (und die gute Laune im Management gnadenlos ausgenutzt). Wer [...] mehr...

06.06.2010 von b.buschmann: Winter in Afrika

Ein Spiel findet jeweils abends statt (20:30). Die anderen Anstoßzeiten sind 13:30 und 16:00. Also für viel Arbeitnehmer eher ungünstig. mehr...

06.06.2010 von mavoe: Ähmm

Soweit ich weiß, liegt Südafrika in der gleichen Zeitzone wie D. Also finden die Spiele doch abends statt. Gut da gibts auch viele Leute die arbeiten, aber die Allgemeinheit dann doch nicht. Ist also vielleicht nicht so wichtig [...] mehr...

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