Berlin - Urlauber müssen beim mobilen Internet-Surfen im europäischen Ausland künftig keine hohen Schockrechnungen mehr befürchten. Ab 1. Juli können Touristen und Geschäftsleute mit ihrem Handy in anderen EU-Ländern im Web surfen, Filme abrufen oder Fotos verschicken, ohne überteuerte Roaming-Gebühren fürchten zu müssen, wie die Europäische Kommission mitteilte. Dann gelte für das sogenannte Daten-Roaming EU-weit automatisch eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 59,50 Euro.
Die EU reagiert damit nach eigenen Angaben auch auf Fälle unerwartet hoher Rechnungen in der Vergangenheit. So habe beispielsweise 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine astronomische Rechnung über 46.000 Euro erhalten. Schlagzeilen machte zuletzt ein prominentes Opfer der Roaming-Gebühren: "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann hatte im Marokko-Urlaub per Handy sein Blog mit Videos und Texten gefüttert, erhielt dafür einen saftige Rechnung von der Telekom. Auch er soll mehr als 46.000 Euro für drei Tage mobile Internetnutzung im Ausland zahlen.
Solchen Schockerlebnissen nach Auslandsaufenthalten soll die neue EU-Verordnung nun zumindest innerhalb der Mitgliedsländer vorbeugen. "Wir machen Schluss mit Schockrechnungen für Touristen und Geschäftsreisende, die mit ihrem Smartphone oder Laptop in einem anderen EU-Land im Internet surfen", sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes.
Nicht alles wird erfasst
Die Telefonanbieter seien künftig verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Daten-Roaming erreicht habe. Wenn die Obergrenze erreicht sei, müsse der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte.
Bei der Telekom und Vodafone etwa muss man eine Aufhebung der Kostensperre entweder über das Online-Kundencenter oder eine Hotline aktivieren, E-Plus ermöglicht eine Erweiterung oder Aufhebung des Limits über Tastenkombinationen am Handy. Zu beachten ist auch, dass nicht alle teuren Dienste von der EU-Regelung erfasst werden. Vodafone etwa weist darauf hin, dass die sogenannten WebSessions International, das sind Tagestarife für die Datennutzung im Ausland, und MMS-Nachrichten nicht durch die Kostenkontrolle erfasst werden.
Volle Kontrolle nur innerhalb der EU-Grenzen
Auch das grenzüberschreitende Telefonieren in der EU wird der EU-Kommission zufolge nochmals günstiger:
Einen Schutz vor überhöhten Abrechnungen bieten die neuen Vorgaben aber nur - und darauf ist genau zu achten - innerhalb der EU-Staaten. Wer seinen Urlaub dagegen außerhalb dieser Grenzen verbringt läuft auf künftig Gefahr, nach dem Handy-Surfen im Urlaub hohe Gebührenforderungen zugestellt zu bekommen. Promi-Blogger Diekmann hätte die neue Kostenkontrolle also nichts genützt, weil sein Reiseland außerhalb der EU lag.
mak/ddp
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