Welchen Anteil von ihrem Umsatz mit Magazin- oder Zeitungs-Apps Verlage an Apple abführen müssen, ist klar und unverrückbar: 30 Prozent. Apple hatte außerdem zunächst verfügt, dass Magazin-Abonnements primär über den hauseigenen App Store abgeschlossen werden müssen. Zwar durften Verlage ihre Abonnements auch außerhalb des App Stores feilbieten - sie durften jedoch den Preis innerhalb des App Stores nicht unterbieten. Kombinations-Abonnements etwa für ein Print-Abo mit Magazin-App als Dreingabe wurden durch Apples Regeln praktisch unmöglich gemacht. Verleger waren gegen die Regelung Sturm gelaufen. Bei Apple sah man möglicherweise die Marktführerschaft in Sachen digitale Publikationsplattformen in Gefahr.
Nun müssen die Verlage nicht mehr die Option anbieten, innerhalb ihrer App ein mit einem einzigen Klick buchbares Abonnement abzuschließen. Sie dürfen auch außerhalb des App Stores Abonnements verkaufen, ohne dafür eine Provision an Apple abführen zu müssen, auch zu günstigeren Konditionen als im App Store. Links zu diesen externen Angeboten dürfen allerdings nicht in der App selbst vorhanden sein.
Im Klartext: Ein Magazin könnte, beispielsweise auf seiner Website, ein verbilligtes Abonnement anbieten, das die iPad-App des Verlags dann regelmäßig mit dem neuen Heft befüllt - ohne, dass Apple dafür eine Provision kassiert. Aus der App heraus aber dürfte kein Link auf dieses verbilligte Angebot zeigen. Diese flexiblere Lösung erlaubt nun auch wieder Kombinations-Angebote.
Apple hat eigenen Angaben zufolge bislang 25 Millionen iPads abgesetzt. Mit der neuen Version des i-Geräte-Betriebssystems iOS, die im Herbst kommen soll, wird der Konzern auch eine Art Digitalkiosk ausliefern, der das Stöbern in und Erwerben von digitalen Zeitungen, Zeitschriften und Abonnements einfacher machen soll.
cis
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Gadgets | RSS |
| alles zum Thema Apple | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2011
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH