iPad versus Galaxy Tab: Apple muss Klarstellung veröffentlichen
Samsung hat das iPad-Design nicht kopiert, urteilt ein britisches Gericht. Diesen Beschluss muss Apple jetzt veröffentlichen. Auf seinen Webseiten und in Zeitungen soll der Konzern verbreiten, dass seine Anschuldigung falsch war. Und das, obwohl das Galaxy Tab "nicht so cool" ist.
Hamburg - Apple muss auf seinen britischen Websites und in britischen Zeitungen erklären, dass Samsung nicht abgekupfert hat. Das hat der High Court entscheiden, wie Bloomberg berichtet. Der amerikanische Konzern hatte geklagt, dass Galaxy Tab sei dem iPad so ähnlich, die Koreaner hätten das Design kopiert.
Richter Colin Birss entschied aber Anfang Juli, dass es sich bei dem Samsung-Tablet keineswegs um eine Kopie handele. Die Galaxy Tabs seien nicht so schlicht und einfach wie das iPad, oder, wie der Richter es formulierte: Sie sind "nicht so cool." Deshalb darf Samsung die Geräte in Großbritannien verkaufen.
Jetzt setzte das Gericht noch einen drauf: Ein halbes Jahr lang muss Apple auf seinen britischen Online-Auftritten eine öffentliche Klarstellung schalten und außerdem in mehreren nationalen Zeitungen und Zeitschriften abdrucken lassen. Damit solle ein falscher Eindruck korrigiert werden.
Für den Konzern ist das eine Schlappe. Bloomberg zitiert Apple-Anwalt Richard Hacon: "Die Anordnung bedeutet, dass Apple eine Werbeanzeige für Samsung schalten muss", habe er sich vor dem Gericht beschwert, "keine Firma weist auf seiner Webseite gern auf einen Konkurrenten hin."
Und wohl erst recht nicht auf diesen einen Rivalen. Apple und Samsung stehen sich schließlich öfter vor Gericht gegenüber und beschuldigen sich gegenseitig, Design oder Funktionen ihrer Mobilgeräte vom jeweils anderen geklaut zu haben - mal mehr, mal weniger erfolgreich. Unter anderem gegen das Galaxy Tab 10.1 erreichte Apple mancherorts ein Verkaufsverbot, unter anderem in Deutschland. Vor dem britischen Gericht ist der Konzern jetzt nicht nur gescheitert, sondern muss damit auch noch hausieren gehen. Apple hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
juh
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