"Vom 26. Januar an können Verbraucher ihre Mobiltelefone nicht länger ohne Erlaubnis der Telefongesellschaft entsperren, damit sie in einem anderen Netzwerk genutzt werden können", heißt es in der Online-Petition, die seit dem 24. Januar knapp 107.000 Mal unterzeichnet wurde, "selbst wenn der Vertrag ausgelaufen ist." Gefordert wird deshalb ein Gesetz, das den Handy-Unlock wieder legalisiert - und zwar dauerhaft.
Bis zum 26. Januar war der Handy-Unlock auch in den USA erlaubt, eine Ausnahme im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), dem amerikanischen Copyright-Gesetz, gab Kunden das Recht dazu. Diese Regelung war im Oktober jedoch nicht verlängert worden, es folgten 90 Tage als Übergangsfrist. Alle danach gekauften Telefone können somit von Providern an ein Netz gekoppelt werden.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF), eine Organisation für Bürgerrechte, sieht den Handy-Unlock derzeit in einem rechtlichen Graubereich. Ihrer Einschätzung nach ist nicht mit Massenklagen gegen Privatpersonen zu rechnen, die ihr Handy entsperren. Ärger drohen könnte aber Firmen, die gebrauchte Geräte entsperren und verkaufen.
Stellungnahme des Weißen Haus notwendig
Gemäß einer Selbstverpflichtung wird sich bald wohl auch das Weiße Haus zum Thema Unlock äußern. Erreicht eine den Richtlinien entsprechende Petition innerhalb von 30 Tagen 100.000 Unterschriften, veröffentlicht die Obama-Regierung dazu eine Stellungnahme, in der Regel einige Wochen später, manchmal auch Monate.
Nicht jede Petition, die sich ans Weiße Haus richtet, verfolgt ernsthafte Ziele, einige sind zum Beispiel von Hollywoodfilmen wie "Star Wars" geprägt. So sah eine Petition aus dem November 2012 die "Konstruktion eines Todessterns bis 2016" vor. Die offizielle Reaktion von Paul Shawcross, der im US-Präsidialamt das Wissenschafts- und Raumfahrt-Budget verantwortet, lautete: "Wir arbeiten hart daran, das Defizit zu reduzieren, und nicht daran, es auszuweiten." Eine Zusammenfassung diverser kurioser Eingaben findet sich hier.
mbö
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH