Von Christian Neeb
"Geld wird nicht verloren oder gemacht, es wird einfach von einer Wahrnehmung in die andere transferiert." Dieses Zitat des skrupellosen Börsenjongleurs Gordon Gekko aus dem Film "Wall Street" dürfte einigen Anlegern in den Ohren geklungen haben, als sie 2008 beim Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers ihr Vermögen verloren. Dass Raubtierkapitalismus nicht an den Grenzen der Realität Halt macht, sondern auch virtuelle Welten heimsucht, mussten nun Spieler von "Eve Online" schmerzhaft erfahren - nicht zum ersten Mal.
In dem Internet-Rollenspiel durchforsten Spieler mit Raumschiffen das All auf der Suche nach Ressourcen und treiben dann damit Handel. Ein Spieler mit dem Pseudonym "Bad Bobby" nutzte das offene Finanzsystem, um seine Mitspieler um Ingame-Beträge mit einem realen Gegenwert von knapp 45.000 US-Dollar zu erleichtern. Seinen Coup hatte "Bad Bobby" nach eigenen Angaben ein Jahr lang geplant. Er gründete einen Investmentfonds namens "Titans4U", der es Anlegern ermöglichte, in den Kauf von Blaupausen für neue Raumschiffe zu investieren.
Vier Spieler und er selbst überwachten als Treuhänder den Fluss der virtuellen Gelder. Mit selbstgesteuerten Briefkasten-Charakteren erwarb "Bad Bobby" daraufhin mehr als die Hälfte der Anteile des Fonds - und konnte dann dank dieser Mehrheit die anderen Mitglieder des Kontrollgremiums feuern und die Entscheidungshoheit über das Unternehmen gewinnen. Am 3. September schließlich transferierte er sämtliche Blaupausen und Gelder des Fonds auf sein eigenes Spielerkonto.
"Grundsätzlich ist auch eine virtuelle Welt kein rechtsfreier Raum", sagt der Hamburger Anwalt Stephan Mathé. Zwar sei die nationale Zuständigkeit bei Online-Delikten nicht eindeutig geklärt, doch sei es durchaus denkbar, dass ein virtueller Verbrecher auch in Deutschland strafrechtlich belangt werde. Im Fall "Bad Bobby" geht der Jurist jedoch davon aus, dass die geprellten Anleger ihr Online-Geld nie wieder sehen werden. Schließlich sei der Verlust nicht durch Geschäfte mit real investiertem Geld - wie beim Kauf von Ingame-Items - zustande gekommen.
"Es käme also höchstens zu einem Verlust investierter Spielzeit", sagt Mathé, "und so weit geht das Strafrecht nicht, dass man dies einem realen Vermögensschaden gleichstellen könnte." Hinzu kommt für den Spielerechtler, dass "Bad Bobby" innerhalb der Regeln des Systems agiert habe: "Wenn virtueller Betrug ein regelkonformer Teil des Spiels ist, dann kann sich ein virtueller Betrüger auch nicht real strafbar machen."
"Bad Bobby" jedenfalls hat wenig Mitleid mit den Spielern, die er um den Lohn stundenlangen Spielens gebracht hat. In einem Interview sagt er: "Natürlich ist das eine Schande für die Leute, die hart davon getroffen wurden. Aber das ist eben die Natur des Investierens. Niemand sollte Geld einsetzen, dass er nicht bereit ist zu verlieren."
Seine nächsten Verbrechen hat der Gordon Gekko von "Eve Online" nach eigenen Aussagen bereits geplant.
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