Der Mobilfunkanbieter O2 hat im Rechtsstreit um das Verfallsdatum von Prepaid-Karten zugunsten seiner Kunden eingelenkt. Bisher verfiel der gesamte Betrag ein Jahr nach Aufladung der Karte. Der viertgrößte deutsche Mobilfunkanbieter akzeptiert mit der geänderten Praxis ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Auf eine Revision will das Unternehmen nun verzichten.
Das OLG hatte vor einem Monat in einem Musterurteil entschieden, dass Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen dürfen. Für die mehr als 4,8 Millionen O2-Kunden mit einem Prepaid-Vertrag ist das Einlenken eine sehr gute Nachricht: Sie können nun auf Erstattung ihres Guthabens bestehen, auch wenn es längere Zeit ungenutzt geblieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge werden laut einer Unternehmenssprecherin abgeändert.
O2 hatte die zeitliche Begrenzung mit Verwaltungskosten begründet. Die Guthaben müssten registriert und dann auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Dieser Aufwand sei unzumutbar. Schon die erste Instanz, das Landgericht München I, war von dieser Argumentation nicht überzeugt gewesen. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch.
Auch die anderen Mobilfunkunternehmen werden nun ihre Praxis bei Prepaid-Handykarten überdenken wohl überdenken müssen.
cis/AFP/dpa
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