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02.02.2007
 

Handy-Ortungsdienste

Datenschützer warnt vor Missbrauch

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert Strafen für die heimliche Nutzung von Handy-Ortungsdiensten. Nutzer könnten damit nicht nur ihre Kinder orten, sondern auch ihre Partner unbemerkt ausspionieren, warnte er.

Hamburg - Es sei schließlich nicht allzu schwer, ohne dessen Wissen an das Handy des Partners zu kommen und von dort eine Einverständnis-SMS zu senden: "Missbrauch ist damit vorprogrammiert", sagte Peter Schaar in einem Interview mit dem Radiosender NDR info.

Heimlich überwacht? Auch Anbieter von Ortungsdiensten schließen Missbrauch nicht aus
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T-Mobile

Heimlich überwacht? Auch Anbieter von Ortungsdiensten schließen Missbrauch nicht aus

Über Internetanbieter wie trackyourkid.de und mister-vista.de können Eltern ihre Kinder über deren Handys orten und damit jederzeit kontrollieren, wo sie sich aufhalten. Voraussetzung für den Dienst ist, dass sich der Nutzer anmeldet und von dem zu ortenden Handy eine SMS-Kurzmitteilung schickt. Danach findet der Anbieter über den jeweiligen Mobilfunk-Sendemast das zu ortende Telefon - laut Anbieter-Homepage zwischen 50 und 300 Meter genau.

Dem NDR-Bericht zufolge schließen die Anbieter selbst Missbrauch nicht aus. Allein bei trackyourkid.de seien rund 25.000 Kunden angemeldet. Natürlich sei es auch schon vorgekommen, dass ein eifersüchtiger Ehemann das Handy seiner Partnerin geortet habe, wurde ein namentlich nicht genannter Firmensprecher zitiert.

Wenn in den nächsten Jahren die meisten Handys mit dem Satellitenortungssystem GPS ausgerüstet sind, wird auch metergenaues Orten technisch problemlos möglich sein. Zudem ermöglichen laut dem Bericht in Asien erhältliche satellitengestützte Geräte dies bereits jetzt: "Wer jemandem so ein Gerät in die Tasche steckt, kann metergenau das Bewegungsprofil eines anderen erstellen", sagte Schaar. Der Datenschutzbeauftragte forderte, dies unter Strafe zu stellen. Die heimliche Ortung sei kriminell und müsse mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit Haftstrafe geahndet werden. Dem Bericht zufolge berät sich Schaar darüber derzeit mit dem Bundesjustizministerium.

hda/AP

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