Von Jan-Philipp Hein
"Der gewünschte Gesprächspartner ist zurzeit nicht erreichbar. Wenn Sie Eins drücken, wird er per SMS von Ihrem Anruf benachrichtigt." Aber auch, wenn Sie die Eins nicht drücken, kostet Sie das Geld. Und auch dann, wenn Sie zwar Eins drücken, aber mit unterdrückter Nummer anrufen und der Empfänger mit der SMS nichts anfangen kann.
Der erste Satz ist so oder ähnlich mittlerweile Standard in deutschen Mobilfunknetzen. Der zweite und dritte sind die verschwiegene Praxis – den Zusatz bringt keiner der Provider. Es gilt fast überall: Wer hört, dass der Angerufene per SMS benachrichtigt wird, muss in fast allen Fällen zahlen – ob er das will oder nicht.
Für den Anrufer ist der gar nicht mehr so neue "Service" ungünstiger als die Mailbox, da er keine Nachricht hinterlassen kann. Und wenn er ohne Rufnummernübertragung anruft, bringt die SMS auch nichts. Der Angerufene hat immerhin den Vorteil, keine Gebühren fürs Abhören der eigenen Mailbox zahlen zu müssen.
"Komfortdienstansage ist für den Anrufer kostenpflichtig"
Abzocke oder sinnvoller Service? Uwe Rosenhahn vom Tarifportal "billiger-telefonieren.de" findet: "Die guten Ideen in Unternehmen sind ja oft die, die auf den ersten Blick nicht aussehen wie Abzocke, sondern sich als Service tarnen." Als solche Abzock-Camouflage sieht Rosenhahn den SMS-Service, den alle Provider mittlerweile standardmäßig im Portfolio haben: "Die Kunden müssen das abschalten. Als Standard richten die Provider das so ein, und dann kostet es jedes Mal."
Wenn der Mobilfunker das Gimmick deaktiviert, hören Anrufer das altbekannte "der gewünschte Gesprächspartner ist zurzeit nicht erreichbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal" – kostenlos. So sieht es bei den verschiedenen Anbietern aus: T-Mobile: "Die Komfortdienstansage ist für Anrufer kostenpflichtig", teilt die Pressestelle mit. Vodafone: "Der Vodafone-fremde Kunde bezahlt, wenn er die Computerstimme hört", sagt Sprecher Thorsten Höpken. Wie bei T-Mobile.
O2 tut es auch. Den Service habe man auf Wunsch der Kunden eingeführt, heißt es aus der Pressestelle. Aber die anderen zahlen: "Der Anrufer zahlt die Entgelte seines Tarifes ins deutsche Mobilfunknetz von o2, wenn unser Kunde diesen Service nutzt." Einzig E-Plus kassiert für das, was einige als Abzocke empfinden, und andere als Service bezeichnen, keinen Cent.
Geld zurückfordern
Die Praxis ist umstritten. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz spricht von einem Problem. Eine Sprecherin moniert, dass der Anrufer eine Tarifeinheit zahlen müsse, obwohl er keine Möglichkeit habe, eine Nachricht aufzusprechen. "Zudem wird der Anrufer auch nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verbindung ein Entgelt nach sich zieht." Das kann ärgerlich sein. Wer dringend jemanden erreichen will, der sein Handy abgeschaltet hat, zahlt für jeden missglückten Versuch. Deshalb raten auch Verbraucherzentralen, den Dienst abzuschalten, damit keine Kosten entstehen.
Doch die zahlt ja der Anrufer und nicht der Mobilfunkkunde. Und das Verbraucherschutzministerium rät den Anrufern, sich das nicht gefallen zu lassen: Sprecherin Sandra Pabst: "Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Ulm (Az. 6 C 3000/04) aus dem Jahr 2006 ist die Rechtslage eindeutig. Demnach muss ein Anruf kostenlos sein, wenn keine Verbindung zustande kam, etwa wegen Netzschwäche." Sie verweist dann auf Verbraucherschützer, die daraus folgerten, dass die kostenpflichtigen Anrufbenachrichtigungen unzulässig seien. So schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen: "Es handelt sich um die Ausführung eines nicht bestellten Dienstes." Von einem "rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag" könne man wohl nicht sprechen. Ergo: Kunden sollten den Forderungen auf ihren Rechnungen widersprechen.
Die Provider reagieren unterschiedlich auf das Urteil, auf das das Verbraucherschutzministerium verweist: So sagt Vodafone, dass der SMS-Service mit Mailboxen und Anrufbeantwortern vergleichbar sei. T-Mobile argumentiert ähnlich: "Das Anhören einer Anrufbeantworter-Ansage ist ebenfalls kostenpflichtig." Nur bei o2 glaubt man, dass das Urteil einen anderen Fall regele: Es besage, dass nur keine Gebühr berechnet werden dürfe, wenn der Angerufene beispielsweise wegen Netzschwäche nicht erreichbar sei.
Bei der sächsischen Verbraucherzentrale würde man sich freuen, wenn das Thema gesetzlich geregelt würde. Den Vergleich mit einer Mailbox hält Verbraucherschützerin Beate Scharf für unzulässig: "Man hat ja keine Chance, eine Nachricht zu hinterlassen." Sie vermutet, dass die Branche ein "kleines Urteil" eines Amtsgerichts einfach ignoriere und darauf setze, dass die Anrufer es wegen der im Einzelfall nur anfallen Cent-Gebühren nicht auf Rechtsstreitigkeiten ankommen ließen.
Auf anderen Social Networks posten:
Hallo Frau Mund, der Unterschied zwischen einem AB und dieser Benachrichtigungsansage liegt normalerweise in der Chance des Anrufers zur eigenen Reaktion. Mein Anrufbeantworter "klingelt" wenigstens einige Zeit (ich [...] mehr...
Aber ist das nicht genauso, wenn ich irgendwo auf einen Festnetz-AB treffe? Gilt das dann auch als Abzocke, dass ich dafür Telefongebühren zahle? mehr...
Sie haben als Anrufer gar keine Chance zu entscheiden, ob Sie den Service nutzen wollen oder nicht. Anstelle des Freizeichen ereilt Sie die Ansage, dass der Teilnehmer z.Z. nicht erreichbar ist und per SMS über die Tatsache des [...] mehr...
Sie haben das Thema gar nicht verstanden, nicht wahr? Es geht darum, dass Netzbetreiber ungefragt Dienste freischalten, deren Wirkung man gar nicht bewusst wahrnimmt, weil man selber damit nicht konfrontiert wird. Also noch [...] mehr...
Das ist das gleiche Thema wie 1,5 Cent Gewinn. In der Regel wird am Ende wieder aufgerundet damit doch ein Ausgleich kommt. mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Mobil | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH