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05.02.2009
 

Gesundheitsbedenken

Französisches Gericht verbietet Handy-Mast

Das Urteil ist rechtskräftig: Weil eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei, muss ein Handy-Funkmast in Frankreich wieder abgebaut werden. Anwohner hatten gegen die Riesenantenne geklagt.

Versaillles - Das Unternehmen hatte den Ärger offenbar kommen sehen. Statt die Mobilfunkantenne einfach am Rand der Stadt aufzubauen, hatte man sich für ein aufwendigeres Verfahren entschieden, das Bauwerk, so gut es eben ging, als großen Nadelbaum getarnt. Die Anwohner aber ließen sich von dem Mummenschanz nicht irreleiten, klagten gegen den Sendemast - mit Erfolg. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom nun, die Relais-Antenne wieder zu entfernen.

Mobilfunkantenne (Archiv): In Frankreich muss ein solcher Sendemast nach einem Gerichtbeschluss abmontiert werden
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DDP

Mobilfunkantenne (Archiv): In Frankreich muss ein solcher Sendemast nach einem Gerichtbeschluss abmontiert werden

Eine Entscheidung aus erster Instanz wurde damit bestätigt. "Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder Feldern ausgesetzt werden", heißt es in dem am Mittwochabend veröffentlichten Urteil.

Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte die Antenne 2006 am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen und Ekzeme.

Antennen "auf Bewährung"

Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues Telecom müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag zahlen, an dem die Antenne stehen bleibe. Zugleich erhalte jedes der drei Klägerpaare 7000 Euro Schadenersatz. Damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden. "Alle Relaisantennen von Bouygues stehen nur noch auf Bewährung."

Bouygues kündigte an, die Anlage abzubauen, kritisierte aber die Entscheidung. Sie widerspreche höherrangigen Gerichtsbeschlüssen, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen prüfe deshalb eine Berufung vor dem Kassationsgerichtshof, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. Das Unternehmen verwies darauf, dass es nach dem Urteil praktisch unmöglich sei, die durch den Staat vorgeschriebene flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen.

Mobilfunk: Frequenzen, Strahlung und Wärme

"Handy-Strahlung"

Das Wort sorgt zuweilen für Beunruhigung, vor allem unter Physik-Unkundigen. Mobiltelefone (und die zugehörigen Sendemasten) bauen hochfrequente gepulste elektromagnetische Felder auf. In Deutschland werden in GSM-Handynetzen Frequenzen um 900 und 1800 Megahertz verwendet. Mobiltelefonie ist nicht die einzige Technologie, die solche Felder erzeugt. Auch schnurlose (DECT-)Telefone tun das.

Über mögliche gesundheitliche Folgen der Mobilfunktechnik wird unter Laien viel gestritten. Tausende wissenschaftliche Studien beschäftigen sich damit - bislang ohne einen Beleg für eine Schadwirkung liefern zu können. Hinlänglich bekannt ist jedoch, dass Handys für eine leichte Erwärmung von wenigen Grad Celsius am Kopf sorgen können. Unter Insidern ist dies auch als "Wollmützeneffekt" bekannt.

SAR-Wert

Strahlungsarme Geräte

Über mögliche Gesundheitsrisiken durch Handy-Strahlung streiten Wissenschaftler, Mobilfunkfirmen und -kritiker schon seit Jahren. Regelmäßig werden einander widersprechende Forschungsergebnisse veröffentlicht, die mal ein erhöhtes Krebsrisiko für Mobiltelefonierer prognostizieren, mal keine Anhaltspunkte für mögliche Gefahren finden. Handfeste Beweise für Zusammenhänge zwischen Handy-Strahlung und Gesundheitsbeschwerden wurden bisher aber nicht nachgewiesen.

mak/AFP

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