Gibt es eine Louis-Vuitton-Edition von Motorolas Edel-Handy "Aura"? Kooperiert Disney mit Apple bei der Produktion eines Mickey-Mouse-iPhones? Gibt es wirklich eine Game-Edition von Nokias Modell 8800?
Eine eindeutige Antwort gibt es wohl nicht auf diese Fragen, jedenfalls hängt sie von der Perspektive ab. Die genannten Firmen und Marken werden die Fragen nämlich eindeutig verneinen. Auf dem schwarzen Markt und auf einschlägigen Internet-Seiten sind die erwähnten Telefone aber sehr wohl zu haben.
Denn chinesische Produktfälscher beschränken sich schon lange nicht mehr aufs exakte Nachahmen bestehender Modelle. Sie haben vielmehr schon so etwas wie eine freie Produkt-Interpretations-Tradition entwickelt, in der wirklich nichts unmöglich ist. Für die betroffenen Firmen ist das natürlich hochgradig ärgerlich, gleichzeitig sind die illegalen Schöpfungen aber auch durchaus unterhaltsam.
Beispielsweise wenn findige Piraten sich einmal quer durch Apples Produktpalette phantasieren und das Resultat "iPhone Air" nennen: Das Telefon vereint Elemente von MacBook, iPod und iPhone zu einem bizarren Klapp-Handy mit zwei SIM-Card-Slots. Oder wenn sich die Fälscher auf der sicheren Seite wähnen, weil sie den Apfel konsequent durch eine Orange ersetzen. Dabei kommt dann das "iOrgane" heraus, ein iPhone-Plagiat, das wirkt, als wäre es kurzzeitig in einen halluzinogenen Farbeimer gefallen (und durch den gezielten Buchstabenwürfler auch die Marken-Kollision mit dem Mobilfunker Orange vermeidet).
Doppelt hält besser
Einmal auf illegalen Produktabwegen gibt es natürlich auch keinen Grund mehr, bei einer Urheberrechtsverletzung halt zu machen. Denn wenn sich Fälschungen verkaufen, weil sie vom Glanz einer etablierten Marke profitieren, dann könnten sie sich ja noch besser verkaufen, wenn man sich gleich bei zwei Marken bedient. Nach dieser Logik ist beispielsweise das Mickey-Mouse-Apple-Handy entstanden, auch wenn in diesem Fall die Logos recht einfallslos auf einem Billigtelefon kombiniert wurden.
Mit der gleichen Masche, aber etwas raffinierter in der Machart kommen die Louis-Vuitton-Editionen von Motorola-Handys aus der Fälscherwerkstatt. Die "Imobile Phone V453" beziehungsweise "Imobile Phone V358" getauften Telefone kombinieren die Motorola-Modelle "Aura" und "RAZR" mit dem bekannten Muster der französischen Edelmarke. Dass in der Produktpiraterie doppelt nicht unbedingt besser hält, zeigt unterdessen die Tatsache, dass die beiden Zweifach-Fakes schon nach wenigen Tagen wieder aus dem Netz verschwanden - zwei verärgerte Konzerne reagieren eben mit mehr juristischen Gegenmaßnahmen als einer.
Neue Funktionen: Besser als das Original
Aber gefälschte Produkte fallen nicht nur durch mehrfache Urheber- oder Markenrechtsverletzungen auf. Manchmal ergänzen die Piraten ihre Kreationen auch durch Funktionen, die das Original gar nicht hat. So ist das Mobiltelefon mit dem klingenden Namen "Gucci Doll" eine dreiste Fälschung von iRivers Mplayer. Dieser hat - offiziell lizenziert - die Form von Disneys Mickey Mouse, bietet aber eben "nur" MP3-Player-Funktionen. Das Plagiat kann man im Gegensatz zum Original aufklappen und so auch mit der Maus telefonieren.
Ähnlich verhält sich auch das Barbie-Handy "P520" zum Vorbild: Äußerlich gleicht das Gerät vom dominanten Rosa bis zum Schminkspiegel dem legal lizenzierten MP3-Player "Barbie B2". Aber anders als mit dem Original kann man mit der chinesischen Piraten-Kreation auch telefonieren. Noch tollkühner mutet zuletzt eine Absonderlichkeit an, die auf den Namen "Cool8800C" hört. Das Handy erinnert auf den ersten Blick frappierend an Nokias "8800 Arte". Im Gegensatz zum Original kann man die Fälschung allerdings zweifach aufklappen, um so eine mobile Gaming-Konsole zu erhalten.
Sascha Koesch/Fee Magdanz/Robert Stadler
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Mobil | RSS |
| alles zum Thema Mobilkommunikation | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH