Bonn - Insgesamt 500.000 Euro an Bußgeldern müssen mehrere Callcenter und deren Auftraggeber zahlen. Verhängt wurden die Strafen wegen verbotener Telefonwerbung von der Bundesnetzagentur. Der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Matthias Kurth, sagte am Freitag in Bonn: "Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren."
Es ist das erste Mal, dass die Netzagentur Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung ahndet. Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die schwarzen Schafe der Branche hat das bislang nicht davon abhalten können, Verbraucher per Telefon zu belästigen.
"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Kurth. Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung könnten sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen. "Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen", betonte Kurth.
Behörde ist auf Hinweise der Verbraucher angewiesen
In den vorliegenden Fällen stammten die Auftraggeber aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche. "Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Callcenter - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten", sagte der Behördenchef. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Dabei profitierte die Behörde von den Hinweisen betroffener Verbraucher. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier allein wegen unerlaubter Telefonwerbung über 28.000 Beschwerden ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch", sagte Kurth.
Die Bundesnetzagentur kann gegen unerlaubte Telefonwerbung allerdings nur dann eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden. Notwendig seien genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer. Für die Ermittlungsarbeit seien zudem - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen hilfreich, betonte die Behörde. Da Anzeigenerstatter unter Umständen auch als Zeugen angehört werden müssen, benötigt die Bundesnetzagentur außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers.
mak/apn
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Ja. Und diese Weisheit erlebe ich auch in der Praxis. Aber natürlich. Nur hat die Planetenrotation recht wenig mit dem irdischen Wirtschaftsgeschehen zu tun. Ob aber eine Marktwirtschaft (ob diese nun sozial ist oder nicht, [...] mehr...
Solche Blogs gibt es ja! Siehe zB. http://bielefeld-blog.de/26.02.2008/lieber-marc/ mehr...
Ahja.. hat man Ihnen diese Weisheit in BWL vermittelt, ja? Glauben Sie mir, dieser Planet dreht sich weiter und die soziale Marktwirtschaft wird weiterbestehen, auch wenn man Werbung wie von mir gefordert stark zurückdrängt und [...] mehr...
bei der Geschichte muss ganz deutlich unterscheiden, ob ein Unternehmen angerufen wird - was ich ok finde, da Unternehmen sich willentlich am Markt bewegen (sollten) - da ist Telefonmarketing eben eine sinnvolle Moeglichkeit, [...] mehr...
Meiner Erfahrung nach hält sich ein großer deutscher Kommunikationskonzertn mit magenta-farbenem Logo nicht an die geltenden Gesetzte. Jahrelang war ich Kunde dieses Kommunikationsanbieters - nach Beendigung meines [...] mehr...
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