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28.09.2009
 

Kopierschutz und Privatkopie

Die Grenzen der Freiheit

Rohlinge: Seitdem man Brenner kaufen kann, gibt es die hundertprozentige Kopie - ein Problem für die Industrie. Mit dem Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle gelang es ihr, beim Gesetzgeber eine kundenunfreundliche Lösung durchzudrücken: Das Gesetz toleriert die Privatkopie, verbietet aber das Brechen jedes Kopierschutzes
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DPA

Rohlinge: Seitdem man Brenner kaufen kann, gibt es die hundertprozentige Kopie - ein Problem für die Industrie. Mit dem Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle gelang es ihr, beim Gesetzgeber eine kundenunfreundliche Lösung durchzudrücken: Das Gesetz toleriert die Privatkopie, verbietet aber das Brechen jedes Kopierschutzes

Hartnäckig hält sich das Gerücht, es gäbe in Deutschland ein Recht auf Privatkopie. Die entsprechende Regelung im Gesetz ist butterweich und alles andere als nachvollziehbar: Im Alltag wird Otto Normalverbraucher oft zum Rechtsbrecher - ob er das weiß oder nicht.

Die Blu-ray-Scheibe hat die Nachfolge der DVD längst angetreten. Doch die heimische Sammlung von Spielfilmen dürfte oft noch von den herkömmlichen Silberlingen dominiert sein. Mit der Zeit wächst das Risiko, dass Kratzer zu Aussetzern bei der Wiedergabe führen. Also schnell Kopien anfertigen. Mag man meinen. Doch mit der Umgehung der Kopierschutzverfahren verstößt der User gegen das Gesetz. Auf das Recht auf Privatkopie kann er sich nicht in jedem Fall berufen. Die technische Hürde ist indes leicht genommen.

"Sie dürfen den Kopierschutz nicht knacken", sagt die Münchner Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff. Sobald der User den funktionierenden Kopierschutz einer Spielfilm-DVD knacke, verstoße er gegen das Urheberrechtsgesetz. Dies gelte auch, wenn der Anwender mit Hilfe von Software den auf dem Bildschirm wiedergegebenen Film aufzeichne. Erlaubt sei hingegen der wenig praktikable Weg, den Film mit einer Videokamera abzufilmen - also die rein analoge Kopie, sagt die Anwältin. Anders liegt der Fall, wenn die DVD gar keinen Kopierschutz hat, dann darf die Privatkopie angefertigt werden. Allerdings gibt es in Deutschland nur vereinzelt DVDs ohne Schutz zu kaufen - meist handelt es sich um alte Titel.

Gesetz zur Privatkopie? Nicht mehr als eine Weichgummi-Bestimmung

"Das macht nicht gerade Spaß", sagt Markus Mandau vom Computermagazin "Chip" in München über die analoge Kopie und den Einsatz von Ripper-Programmen wie Movie Jack. In einem aufwendigen Prozedere müsse der Film auf die Festplatte kopiert werden: "Allein das dauert schon so lange wie der Film selbst. Die erhaltene Filmdatei müssen Sie dann herunterrechnen, so dass sie wieder auf eine DVD passt." Was der Filmfan erhält, ist keine Kopie der DVD mit all ihren Annehmlichkeiten: Es fehlen die Menüs, die verschiedenen Sprachspuren, die Untertitel.

Wem der reine Film nicht reicht, dem bleibt laut Urheberrechtsgesetz nur der eigentlich illegale Weg. "Verhindert der Rechteinhaber die Erstellung einer Kopie mit einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme (Kopierschutz), ist es gemäß §§ 95a ff. UrhG unzulässig, diesen zu umgehen", schreibt Keller-Stoltenhoff auf der Internetseite it-recht-kanzlei.de. Wer dies dennoch tut und die Kopien gewerblich nutzt, für den "kann es richtig teuer werden", sagt die Anwältin.

Dem zum Trotz gibt es Programme wie AnyDVD des auf Antigua und Barbuda ansässigen Unternehmens SlySoft, das laut Redakteur Mandau stets an die neuesten Entwicklungen im Kopierschutz angepasst wird. So haben etwa Sony und Macrovision eigene Kopierschutzverfahren entwickelt. Ein anderes Programm, das das Verschlüsselungsverfahren CSS aushebelt, heißt DVDShrink, werde aber nicht mehr weiterentwickelt. "AnyDVD funktioniert wie ein Treiber, der zwischen DVD-Laufwerk und Windows geschaltet wird", weiß der Redakteur über die Software, deren reiner Besitz in Deutschland nicht verboten ist: "Sie legen die Scheibe ein und AnyDVD knackt on-the-fly, also während die Daten auf die Festplatte gespielt werden, den Kopierschutz."

Rechtsbruch auch versehentlich möglich

Die Datei sei dann noch recht groß und entspreche dem Datenvolumen einer DVD-9, deren Rohlinge noch recht teuer seien, sagt Mandau: "Deshalb nimmt man eine zusätzliche Software, die den Film auf die Größe einer herkömmlichen, 4,5 Gigabyte fassenden DVD-5 bringt. Sprachspuren, die Sie nicht brauchen, können Sie dabei wegklicken und so die DVD auf Ihre Bedürfnisse anpassen." In einem letzten Schritt wird der komprimierte Film auf eine DVD gebrannt. Für Apple- und Linux-Betriebssysteme gibt es laut Mandau "äquivalente Software, die den Kopierschutz CSS ausschaltet".

Dass der Privat-User "heutzutage und ohne großes Wissen" DVDs kopieren könne, ist für Mandau eine "verfahrene Situation": "Leider gibt es eine Menge Menschen dort draußen, die das Knacken des Kopierschutzes nicht als eine Privatsache ansehen, sondern die kopierten Filme auch ins Internet stellen."

Solange der User die Kopien nur für sich anfertigt, relativiert sich die Angelegenheit: "Das ist eine sehr ungefährlich Sache, solange keiner davon weiß", findet der Redakteur. Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff schreibt: Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung sei man indes nicht geschützt.

Stefan Robert Weißenborn, ddp

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DAS SO GENANNTE RECHT AUF PRIVATKOPIE

"Das Recht auf Privatkopie ist zwar bekannt. Große Unsicherheit (nicht nur bei Nichtjuristen) besteht aber darüber, in welchem Umfang, aus welchen Quellen und mit welchen technischen Hilfsmitteln Privatkopien hergestellt werden dürfen", schreibt die Münchner Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff auf der Internetseite it-recht-kanzlei.de.

An mehreren Stellen befasst sich das deutsche Urheberrechtsgesetz mit der Thematik. Das prinzipielle Recht auf eine Privatkopie wird unter Paragraf 53 eingeräumt. Dort heißt es: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Allerdings gibt es Einschränkungen, die sich auf funktionierende Kopierschutzverfahren beziehen. Medien mit Kopierschutz dürfen nicht kopiert werden, wie Anwältin Keller-Stoltenhoff schreibt. Im Gesetz heißt es unter Paragraf 95a: "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
ddp










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