Brüssel - Willkürliche Internet-Sperren, wie sie etwa in Frankreich für Raubkopierer vorgesehen sind, soll es in der EU künftig nicht geben. In der Nacht zum Donnerstag einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Regierungen darauf, die Sperrung von Internet-Anschlüssen klaren Regeln zu unterwerfen.
Ein Richtervorbehalt ließ sich nicht durchsetzen, betroffene Nutzer sollen aber Anspruch auf eine Anhörung erhalten. Nur "in dringlichen Fällen", etwa bei Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornographie, kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Mit diesem Kompromiss, der noch vom Parlamentsplenum und allen 27 EU-Regierungen gebilligt werden muss, werden den nationalen Behörden Schranken für ihr Vorgehen gegen mutmaßliche Raubkopierer auferlegt.
Dies sei "ein Durchbruch für die Bürgerrechte", sagte der CDU-Europaabgeordnete Herbert Reul. Die FDP-Europaabgeordnete Silvana Koch-Mehrin erklärte: "Das Internet ist eine wichtige Informationsquelle und Bestandteil des täglichen Lebens der Bürger, der Zugang dazu darf nicht willkürlich abgeklemmt werden. Das gilt jetzt europaweit." Selbst der Vertreter der Piraten-Partei im Europaparlament, der Schwede Christian Engström, zeigte sich zufrieden: "Es ist ein Kompromiss, aber ich denke, ein sehr guter."
Recht auf Anhörung und Unschuldsvermutung
Den Anstoß für die europaweite Debatte über Internet-Sperren lieferte ein umstrittenes, als "Three-Strikes" oder "Loi Hadopi" bezeichnetes, französisches Gesetz. In seiner ursprünglichen Fassung hätte es die Behörden ermächtigt, mutmaßlichen Raubkopierern nach drei schriftlichen Verwarnungen den Zugang zum Internet zu sperren. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde musste das Gesetz geändert werden, für die Netzsperre ist in Frankreich nun eine richterliche Entscheidung erforderlich.
Das EU-Parlament hatte einen solchen Richtervorbehalt für ganz Europa gewünscht. Eine entsprechende EU-Regelung wäre aber ein unzulässiger Eingriff in die Kompetenzen der Nationalstaaten gewesen, wie die zuständige Parlamentsberichterstatterin Catherine Trautmann am Donnerstag einräumte. Stattdessen wurden nun der Anspruch betroffener Internet-Nutzer auf eine Anhörung und das Prinzip der Unschuldsvermutung festgeschrieben. Damit liege die Beweislast klar bei den Behörden, erklärte Trautmann. Sie müssten einem Nutzer vor der Sperrung seines Anschlusses dessen Missbrauch nachweisen.
Ausnahmen: Terrorismusverdacht und Kinderpornographie
Ausnahmen von den neuen EU-Vorgaben sind nur im Notfall zulässig. Dies gelte etwa bei Verdacht auf Vorbereitung eines Terroranschlags im Internet oder auf Verbreitung von Kinderpornographie, erläuterte der stellvertretende Parlamentspräsident Alejo Vidal-Quadras.
Die Grünen kündigten an, sie würden die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in nationales Recht genau beobachten. Wenn einzelne Regierungen etwa die Notfallklausel missbrauchen sollten, "müssen die Demokraten vor Gericht ziehen", forderte der belgische Grünen-Europaabgeordnete Philippe Lamberts. Ähnlich äußerte sich der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC: "Wir werden ein Auge auf die Entwicklungen in allen Mitgliedstaaten haben."
Wenn das Parlamentsplenum und der EU-Ministerrat die neuen Regeln wie erwartet Ende November annehmen, müssten sie bis Mitte 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.
mak/AP
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