Hamburg - "Ergänzende Informationen" hat Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesregierung zum umstrittenen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" erbeten. Nach Informationen des SPIEGEL will Köhler erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht.
Zahlreiche Rechtsexperten betrachten das Internetsperrgesetz als verfassungswidrig (siehe Hintergrundkasten links). Auch Rechtspolitiker der neuen Regierungskoalition wie Max Stadler (FDP) halten es für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und Freidemokraten vereinbart, das Sperrengesetz vorläufig nicht zur Anwendung zu bringen. Ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz kann jedoch nicht einfach zurückgezogen werden. Gesucht wird nun ein juristisch korrekter Ausweg: Möglich wäre etwa, dass Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung verabschieden, mit dem das Gesetz über die Internetsperren wiederaufgehoben wird.
Köhler könnte warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht, dann könnte er dieses ausfertigen - und das Internetsperrgesetz hätte sich erledigt. Der Berliner Staatsrechtslehrer Ulrich Battis hielte ein solches Vorgehen im vorliegenden Fall sogar "für sinnvoll", vor allem unter dem Gesichtspunkt, eine "unnötig" gewordene, weil politisch nicht mehr gewollte Norm "zu vermeiden".
Die Regierungskoalition könnte sich damit zugleich aus einem anderen Dilemma befreien: Eine Nichtanwendung des Gesetzes, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, so Battis, sei "hochproblematisch". Wäre das Gesetz erst einmal ausgefertigt, könnte die Bundesregierung es allenfalls für unanwendbar erklären, "wenn sie es für verfassungswidrig hält". Der Schwarze Peter liegt nun bei der Regierung, nicht beim Präsidenten.
lis
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a) Der Bundespräsident ist kein Mitglied dieser Regierung. b) Der Koalitionsvertrag hat auch nichts mit dem Koalitionsvertrag zu tun. Werter Schreiber - bevor Sie sich äussern, sollten Sie mal die Verfassung dieses Landes [...] mehr...
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