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13.12.2009
 

Brief ans Verfassungsgericht

Medien warnen vor Vorratsdatenspeicherung

Telekom-Vermittlungsstelle: Verfassungsgericht entscheidet über VorratsdatenspeicherungZur Großansicht
DPA

Telekom-Vermittlungsstelle: Verfassungsgericht entscheidet über Vorratsdatenspeicherung

Alle großen deutschen Medien sind an Bord: Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung warnen Journalistenverbände, ARD und ZDF, die Privatsender und die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger eindringlich vor dem Gesetz. Es gefährde journalistische Arbeit.

Karlsruhe - Medienverbände und Medienunternehmen warnen das Bundesverfassungsgericht eindringlich vor möglichen Folgen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen. Sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen, gefährde es das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potentiellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität". Ab Dienstag wird das Gericht in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur vorsorglichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten entscheiden.

Der Staat erhalte durch die Vorratsdatenspeicherung "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr, kritisieren nun Journalisten, Sender- und Verlegerverbände. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es nach SPIEGEL-Informationen in dem von den Journalistenverbänden DJV, dju in Ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT mitgetragenen Schreiben an den Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier.

Der Informant müsse bereits eine Enttarnung fürchten, wenn der Journalist, wie es seine Sorgfaltspflicht gebietet, die von der Information betroffene Organisation konfrontiere - weil sich diese dann zur Ermittlung der undichten Stelle an Strafverfolgungsbehörden wenden könnte. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert", heißt es in dem Schreiben, sei aber "die Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen".

Die mündliche Verhandlung gegen die umstrittene Speicherpflicht beginnt am Dienstag vor dem Ersten Senat. Insgesamt haben fast 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerden eingereicht, darunter sind auch bekannte Politiker wie Gerhard Baum und Burkhard Hirsch (FDP) - und auch die jetzige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Letztere wird in Karlsruhe nicht die Position der Bundesregierung vertreten, weil sie sich im Zwiespalt zwischen der eigenen und der offiziell regierungsamtlichen Position sieht und ihr Amt nicht beschädigen möchte. Die Ministerin hatte die Verfassungsbeschwerde noch aus der Opposition heraus mit angestrengt. Sie ist somit Klägerin und nach ihrer Amtsübernahme auch auf der Seite der Beklagten.

cis

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Die neuesten Beiträge:
02.03.2010 von sozialer Bürger:

Aber die CDU wil die Überwachung bis zum geht nicht mehr ausbauen. Dafür würden die sogar das GG abschaffen. Und das ist Fakt. mehr...

02.03.2010 von sozialer Bürger: Klasse Urteil

Mit diesem Urteil haben die Richter Schaden vom Volk abgewendet und der Überwachungspartei CDU ne ordentliche Backpfeife verpasst. Ich würde aber jede Wette eingehem, das diese Überwachungspartei jetzt erneut am GG zum Nachteil [...] mehr...

02.03.2010 von Münchner:

Meines Wissens sind im Bundestag nur Personalentscheidungen (Wahlen) geheim. mehr...

02.03.2010 von Dion:

Nein, irren ist menschlich, und weil die Abgeordneten auch Menschen sind, dürfen sie sich auch irren. Allerdings nicht zu oft - daher hier mein Vorschlag: 1. Alle Abstimmungen im Bundestag sind weiterhin geheim, werden aber [...] mehr...

02.03.2010 von Münchner:

Leicht wird das sicher nicht. Aber ich hoffe immer noch, dass eines Tages die MdBs, die das Grungesetz achten und schützen wollen, eine Mehrheit im Bundestag bekommen. Die könnten so etwas ja beschließen - ihnen würde es nicht [...] mehr...

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Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

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