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15.12.2009
 

Teenie-Prozess

Recht auf schlechtes Benehmen

Von Frank Patalong

Schülerkonflikt: Wo endet normales Fehlverhalten, wo beginnt kriminelles Mobbing?Zur Großansicht
dpa

Schülerkonflikt: Wo endet normales Fehlverhalten, wo beginnt kriminelles Mobbing?

Cyber-Mobbing ist ein wachsendes Problem: Immer öfter wird Jugendlichen online mit Diffamierungen und Beschimpfungen die Hölle heiß gemacht. In Grenzen aber, entschied nun ein US-Gericht, haben Jugendliche ein Recht darauf, sich mies zu benehmen.

"Wenn jede grausame Frotzelei mit einem Selbstmord endete, wäre die Menschheit ausgelöscht", kommentierte der Jura-Professor Eugene Volokh gegenüber der "Los Angeles Times" ein Urteil, das derzeit für Aufregung sorgt, weil es gegen den Trend steht. Der geht eigentlich dahin, jede Form des sogenannten Cybermobbings immer schärfer zu ahnden, vorzugsweise sogar zu kriminalisieren. Ein Distriktgericht in Los Angeles gab nun aber einer Schülerin Recht, die dagegen geklagt hatte, von ihrer Schule bestraft worden zu sein, weil sie eine Mitschülerin per YouTube diffamiert und beschimpft hatte. An solchen Urteilen scheiden sich natürlich die Geister.

Doch auch Volokhs lapidarer Pragmatismus ist Trend, wenn auch bisher kein starker: In den vergangenen Monaten häuften sich Stimmen, die Jugendlichen ein Recht zusprechen, auch im Web bei der Beschimpfung anderer Jugendlicher mal verbal ganz tief ins Klo zu fassen. Jugendliche, meinen diese Eltern, Bürgerrechtsvertreter und auch Juristen, hätten das immer getan. Streit zwischen Heranwachsenden sei eben mitunter eine raue Sache. Zudem könne man Kids das Recht auf freie Äußerung ihrer Meinung nicht durch schulische Sanktionen beschneiden, wenn diese Äußerungen mit der Schule selbst nichts zu tun hätten.

Mit dieser Ansicht stehen sie durchaus nicht allein da, auch die kalifornischen Richter teilen sie. Viele amerikanische Schulen sehen sich noch immer in einer Rolle, auch außerschulisches Verhalten ihrer Schüler zu sanktionieren, wenn dieses nicht zum Verhaltenskodex passt, den die Schule ihren Schülern auferlegt. Deshalb hatte im Sommer eine Schule zwei Mädchen für die Veröffentlichung sexuell anzüglicher Fotos bei Facebook bestraft, deshalb hatten die Mädchen gegen die Schule geklagt.

Dort steht das Urteil noch aus, im aktuellen Fall hingegen fand das Gericht eine Antwort. Das Urteil: Die Schule sei zu weit gegangen, als sie die Klägerin für zwei Tage wegen Veröffentlichung eines YouTube-Videos suspendiert habe.

Was auf dem Schulhof ein Streit wäre, ist online ein Fall

Begonnen hatte die ganze Sache im Mai 2008. Eine Schülerin lief im Sekretariat ihrer Schule auf und beschwerte sich weinend über ein Video, das zu diesem Zeitpunkt schon die halbe Klasse gesehen habe. Darin wurde sie von einer Mitschülerin als "verwöhnt", als "Blag" und als "Schlampe" beschimpft. Eigentlich also ganz alltägliche, noch nicht einmal sonderliche scharfe Titulierungen, wie sie sich auf Schulhöfen Millionen von Kids täglich um die Ohren hauen. Mit dem Unterschied, dass dies in diesem Fall über ein weltweit verbreitetes Medium geschah. Und dort wird der Ton vor allem in den Social Networks wirklich immer schärfer, Cybermobbing vor allem unter Mädchen zunehmend zum Problem.

Die Schulleitung reagierte umgehend, schaltete ihren Anwalt ein, sprach die Suspendierung der Schülerin aus. Zu diesem Zeitpunkt war die amerikanische Öffentlichkeit frisch sensibilisiert durch den Fall der 13-jährigen Megan, die per Cybermobbing in den Selbstmord getrieben worden war. Auch international leitete dieser Fall eine Diskussion darüber ein, ob man Cybermobbing zum kriminellen Delikt machen und hart bestrafen müsste. Die aktuelle Diskussion stellt nun in Frage, ob das wirklich grundsätzlich das richtige Mittel ist.

In der Urteilsbegründung klingt das so: "Das Gericht kann die Sanktionierung von Äußerungen der Schüler durch die Schule nicht unterstützen, nur weil junge Menschen unberechenbar oder unreif oder, allgemein gesprochen, Teenager emotional verletzlich wären und oft über verletzende Äußerungen streiten." Zu Deutsch: Wenn Gören streiten, habe sich die Schule herauszuhalten, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt.

Ein Urteil, das die kontroverse Debatte einmal mehr anheizt. Kids brauchen fraglos auch die Freiheit, ihre Konflikte auf ihre Weise auszutragen. Ob die allerdings auch im Medium Internet, das jede Diffamierung potentiell ewig archiviert, so einfach gelten kann, ist zu Recht umstritten. Der Versuch der frühen Web-Gemeinde, diese Frage auf dem Weg der Netiquette selbst zu regeln, ist ohne Zweifel gescheitert. Der Grundsatzstreit geht nun um die Frage, ob das Problem eine Aufgabe für Juristen oder besser für Medienpädagogen und Mediatoren sein sollte.

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insgesamt 10 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
15.12.2009 von jaques_de_molay: Auf

die Schule, wo "verwöhnt" als Beleidigung gilt, würde ich meine Kinder aber blind schicken. Ich dachte Stich-/Hieb-/Schusswaffen wären die grossen Probleme. Gefolgt von Komasaufen. Uuups, "saufen" war wohl [...] mehr...

15.12.2009 von spiegel-hai: ach was...

das ist doch wohl reichlich weltfremd. Und wird auch den Geschädigen nicht gerecht. Die wenigsten denken bei "übler Nachrede" zuerst an den, der diese tut, und dann an den Betroffenen. Nach der Devise "wo Rauch [...] mehr...

15.12.2009 von GeorgAlexander: Die Überwindung der US-Bigotterie ist die eine Seite,

aber darf man deswegen gleich 'das Kind mit dem Bade ausschütten' und die öffentliche Diffamierung zu einem Recht erheben? mehr...

15.12.2009 von avollmer: Alter Grundsatz gilt noch immer

Früher hiess es, wer mit dem Finger auf jemand anderes deutet, bei dem deuten vier Finger auf ihn selbst. Das war nie ganz korrekt, wer es ausprobiert wird feststellen, dass es nur drei Finger sind, aber das Prinzip stimmt immer [...] mehr...

15.12.2009 von bisjetzt: Außerschulische Aktivitäten

Für Jugendliche darf kein anders Recht im Internet gelten, als für Erwachsene. Genauso wenig darf es schulische Disziplinierungsmaßnahmen bei außerschulischen Aktivitäten geben. mehr...

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