ThemaARDRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
21.12.2009
 

GEZ-Gebühr

Gericht kassiert PC-Zwangsabgabe

Absurde Forderung des NDR: Eine Übersetzerin soll für ihren Arbeits-PC Zuhause noch mal die komplette GEZ-Gebühr zusätzlich bezahlen, der werde ja schließlich beruflich genutzt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied nun im Sinne der Gebührenzahler - eine Berufung ist aber möglich.

Dem gesunden Menschenverstand nach ist der Fall klar: In Braunschweig klagt eine Übersetzerin gegen die von ihre verlangte zusätzliche GEZ-Gebühr. Sie zahlt seit 1991 Rundfunkgebühren für ihren Privathaushalt, nutzt dort aber auch einen Computer mit Internetzugang für ihre Tätigkeit als Übersetzerin.

Für diesen Computer verlangt der NDR die kompletten Rundfunkgebühren. Schließlich seien gewerblich genutzte PCs mit Internetanschluss gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr ausgenommen, wenn sie privat genutzt würden.

Dieser Interpretation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Die Gegenargumente der Richter:

  • Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden, heißt es in dem Beschluss. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Zudem sei eine solche Nutzung im gewerblichen Bereich unüblich.
  • Nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet sind von der Gebühr befreit.
  • Außerdem argumentiert das Gericht, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.

Az 4 A 188/09

lis/ddp/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 74 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
29.12.2009 von bigbodo: Z w a n g s einzug

Die Landesregierung darf auch mal ins Ausland schauen. In z.B. Rumänien werden die "Rundfunkgebüren" mit der E-Rechnung abgebucht. Allerdings in einem überschaubaren Rahmen nicht wie in D-Land. Begründung: Man stauen: [...] mehr...

23.12.2009 von nordstar-2008: GEZ? LObby behörde!

wofür eigentlich noch gez bezahlen,die öffentlich-rechlichen-sender sollten sich mal im privaten rundfunkbereich umsehen und nicht die geschunden bürger dieses landes die ja schon genug zu leiden haben abzocken daher [...] mehr...

22.12.2009 von mörk: ...

Für Deutschland kann ich Ihnen das simpel beantworten: Die Telekom verdient sich, ebenso wie die Einwohnermeldeämter, mit Adressenhandel ein beachtliches Zubrot. Ist nichtmal ein Geheimnis. mehr...

22.12.2009 von Bala Clava: Schöne Rabulistik

Das gefällt mir, Rabulistik in seiner schönsten Form. JEDER muss demnach Fernsehgebühren zahlen. Auch derjenige, der KEINEN Fernseher besitzt. Er könnte ja jederzeit in einen Laden gehen - "einfache Tätigkeit" (GEZ) - [...] mehr...

22.12.2009 von fredclausen: dann muss ja jeder zahlen ..

ich könnt ja auch durch den einfachen Kauf eines Fernsehers den Empfang herstellen ... ... Also muss jeder zahlen :-) Schöne Festtage Fred mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Netzpolitik
alles zum Thema ARD

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP