Dem gesunden Menschenverstand nach ist der Fall klar: In Braunschweig klagt eine Übersetzerin gegen die von ihre verlangte zusätzliche GEZ-Gebühr. Sie zahlt seit 1991 Rundfunkgebühren für ihren Privathaushalt, nutzt dort aber auch einen Computer mit Internetzugang für ihre Tätigkeit als Übersetzerin.
Für diesen Computer verlangt der NDR die kompletten Rundfunkgebühren. Schließlich seien gewerblich genutzte PCs mit Internetanschluss gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr ausgenommen, wenn sie privat genutzt würden.
Dieser Interpretation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Die Gegenargumente der Richter:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.
Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.
Az 4 A 188/09
lis/ddp/dpa
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Die Landesregierung darf auch mal ins Ausland schauen. In z.B. Rumänien werden die "Rundfunkgebüren" mit der E-Rechnung abgebucht. Allerdings in einem überschaubaren Rahmen nicht wie in D-Land. Begründung: Man stauen: [...] mehr...
wofür eigentlich noch gez bezahlen,die öffentlich-rechlichen-sender sollten sich mal im privaten rundfunkbereich umsehen und nicht die geschunden bürger dieses landes die ja schon genug zu leiden haben abzocken daher [...] mehr...
Für Deutschland kann ich Ihnen das simpel beantworten: Die Telekom verdient sich, ebenso wie die Einwohnermeldeämter, mit Adressenhandel ein beachtliches Zubrot. Ist nichtmal ein Geheimnis. mehr...
Das gefällt mir, Rabulistik in seiner schönsten Form. JEDER muss demnach Fernsehgebühren zahlen. Auch derjenige, der KEINEN Fernseher besitzt. Er könnte ja jederzeit in einen Laden gehen - "einfache Tätigkeit" (GEZ) - [...] mehr...
ich könnt ja auch durch den einfachen Kauf eines Fernsehers den Empfang herstellen ... ... Also muss jeder zahlen :-) Schöne Festtage Fred mehr...
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