ThemaPatenteRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
22.12.2009
 

Drohendes Verkaufsverbot

Microsoft verliert Berufung im Word-Streit

Software-Riese Microsoft: Niederlage in PatenstreitZur Großansicht
AFP

Software-Riese Microsoft: Niederlage in Patenstreit

Microsoft musste im Patentstreit um sein Textverarbeitungs-Programm Word eine Schlappe hinnehmen: Ein Berufungsgericht bestätigte ein Urteil, das der Klage eines kanadischen Unternehmens stattgegeben hatte. Nun will der US-Konzern seine Software anpassen, um ein drohendes Verkaufsverbot abzuwenden.

Seattle - Microsoft hat einen Patentstreit um sein Textverarbeitungs-Programm Word verloren: Nach der Niederlage in einem Berufungsverfahren droht dem Software-Giganten ein Verkaufsverbot seines Programms Word. Ein US-Berufungsgericht bestätigte am Dienstag ein Urteil, wonach der weltgrößte Software-Konzern patentgeschützte Anwendungen des kanadischen Unternehmens i4i in den Word-Versionen von 2003 und 2007 integriert hat.

Im August war Microsoft deshalb zu einer Strafzahlung von 290 Millionen Dollar an seinen Rivalen verdonnert worden, hatte sich gegen das Urteil aber zur Wehr gesetzt. Dem Urteil vom Dienstag zufolge darf Microsoft ab dem 11. Januar die betroffenen Versionen des Schreibprogramms nicht mehr verkaufen. Kopien von Programmen, die vor dem Inkrafttreten der Gerichtsverfügung verkauft wurden, sind dem Gericht zufolge nicht betroffen.

Das kanadische Softwareunternehmen wirft Microsoft bereits seit 2007 vor, in seiner Textverarbeitung wissentlich ein Patent zu verletzen. i4i entwickelt Software für die Dokumentenverwaltung in Unternehmen. Unter anderem hält das Unternehmen ein Patent für ein Verfahren, das auf der sogenannten XML-Sprache basiert. i4i-Chef Louden Owen begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

Microsoft kündigte nun an, zum 11. Januar eine neue Version der Word- und Office-Software ohne die betroffene Technologie auf den Markt zu bringen. Sie werde ohnehin nur selten genutzt. Der Konzern hielt sich zugleich offen, erneut in Berufung zu gehen.

wit/Reuters/AFP/AP/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
alles aus der Rubrik Netzpolitik
alles zum Thema Patente

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP