Ein Satz bringt die Argumentation auf den Punkt. Die nachgebesserte Vereinbarung, mit der die verhandelnden Parteien eine Sammelklage von Urhebern gegen Google gütlich beenden wollten, habe dasselbe Kernproblem wie die alte: "Das ist der Versuch, die Einigung dazu zu benutzen, eine Geschäftsvereinbarung zu schließen, die weit über den eigentlichen Streitfall hinausgeht."
Das Justizministerium kritisiert, dass Google auch dem nachgebesserten Abkommen nach "exklusiven Zugriff auf Millionen von Büchern" erhält. In der Stellungnahme heißt es zu den Monopol-Befürchtungen: "Das Kernproblem ist, dass aus dieser Vereinbarung für Google und keinen anderen Wettbewerber die Möglichkeit erwächst, in dem Markt aufzutreten, den die an der Vereinbarung beteiligten Parteien schaffen wollen."
Anders als bei der vorigen Fassung der Vereinbarung empfiehlt das Justizministerium nicht direkt eine Ablehnung der Vereinbarung, sondern mahnt Nachbesserungen an.
lis
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