Der Rundfunkrat ist ganz auf dem Kurs des NDR-Intendanten. Das Online-Angebot Tagesschau.de soll gemäß einem Gutachten alles dürfen, was die ARD will. Die im neuen Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Einschränkungen für öffentlich-rechtliche Internetangebote sollen nahezu vollständig über Bord gehen.
Dem Dokument zufolge, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, soll Tagesschau.de den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen bestehen: "Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu, dass der qualitative publizistische Beitrag von Tagesschau.de die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt", heißt es in der Vorlage des Rats für andere ARD-Gremien. Tagesschau.de soll vollständig als "nichtsendungsbezogenes Telemedium" genehmigt werden, wodurch weite Teile der staatsvertraglichen Begrenzungen entfallen würden.
Zukünftig soll nach Vorstellung des NDR-Rundfunkrates unter anderem gelten:
Die derzeit laufenden Drei-Stufen-Tests sollen klären, inwieweit öffentlich-rechtliche Online-Angebote den Anforderungen des 12. Rundfunkstaatsvertrags entsprechen. Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die EU-Kommission Rundfunkgebühren als begründungspflichtige staatliche Subventionen ansieht. Dabei nutzen ARD und ZDF die Überprüfung ihres Online-Bestands nun, um sich den eigenständigen Wert und den Ausbau ihrer Angebote bestätigen zu lassen.
Der Etat für öffentlich-rechtliche Online-Angebote soll nach Auskunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im kommenden Jahr rund 160 Millionen Euro betragen. Ursprünglich hatten die Anstalten einen Bedarf von rund 60 Millionen Euro angemeldet.
Über ARD-Gemeinschaftsangebote wie Tagesschau.de müssen alle neun ARD-Rundfunkräte abstimmen. Daher hat der NDR-Rundfunkrat die zitierte Beratungsvorlage erarbeitet. Die Verfahren müssen bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen sein.
Die Verfahren sollen nach Vorstellung der Rundfunkräte hinter verschlossenen Türen erfolgen. Eine öffentliche Erörterung der Prüfergebnisse hält etwa der NDR-Rundfunkrat, der die Interessen aller Teile der Gesellschaft vertreten soll, "nicht für erforderlich", wie dem unveröffentlichten Papier ebenfalls zu entnehmen ist.
Ob juristische Schritte gegen die Entscheidung des Rundfunkrates möglich sind, ist selbst unter Fachleuten nach wie vor umstritten. Abgesegnet werden muss die Entscheidung nur noch von der sogenannten Rechtsaufsicht - in diesem Fall ist das die niedersächsische Staatskanzlei. Eine Intervention der Ministerpräsidenten ist aber unwahrscheinlich.
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Auf welche Zensur beziehen sie sich? Die in den Foren? Die ÖR sind da auch nicht besser auch dort werden Kommentare moderiert teilweise sind sogar die öffentlichen Chats "vormoderiert" kritische Fragen landen da nicht. mehr...
Was theoretisch möglich ist, ist mir sowas von egal. Praktisch ist das System genau so anfällig wie das der Privaten. Und bei denen kann ich sogar noch Einfluss nehmen. Bei den ÖR kann ich das vergessen. mehr...
Da brauche ich nichts mehr hinzuzufügen! mehr...
Mit nur dreissig Sekunden mehr an Denkaufwand wären sie zu einem recht simplen Schluss gekommen. Keiner behauptet die ÖR Infos seine perfekt oder sonstwas in der Richtung. Aber in deren System ist wenigstens die [...] mehr...
tim und struppi.... naja mit ihren Meinungen sind sie aber bei denen... mehr...
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