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17.02.2010
 

Online-Shops

Parteien tappen in die Abmahnfalle

Von Konrad Lischka

Wehe, wer im Internet Dinge verkaufen will: Komplexe Gesetze machen Online-Handel zum Risiko. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen waren lange nicht mal die Webshops der Parteien rechtssicher - CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke hatten schon Ärger. Trotzdem wollen die wenigsten die Gesetze verbessern.


Peter Hauk zeigte sich alarmiert, als er sich an die Presse wandte. Der Verbraucherminister von Baden-Württemberg hatte eine Untersuchung über Online-Shops in Auftrag gegeben. Die Organisation "Euro-Info-Verbraucher" knöpfte sich die Einkaufsangebote im Internet vor - und siehe da: Die ersten Zahlen aus der Studie waren erschreckend.

Der CDU-Politiker zitierte Ende Dezember aus einem Zwischenbericht der Untersuchung, bei 80 Prozent der geprüften Shops seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) "mangelhaft" gewesen. In rund "95 Prozent der Fälle wurde mindestens ein Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht festgestellt". Kurz: Die Geschäftsbedingungen seien "häufig wenig verbraucherfreundlich gestaltet".

Die komplette Studie soll im März fertig sein, und der Auftritt des Ministers macht klar: Der Online-Handel dürfte darin nicht allzu gut wegkommen. Es gibt zu viele Fehler bei Geschäftbedingungen und Widerrufsbelehrungen, zum Schaden der Verbraucher.

Aber an wem liegt's?

Die Antwort: In einigen Fällen zweifellos am bösen Willen dubioser Händler. Doch in der Mehrzahl der Fälle eher am recht komplexen Regelungsgewirr in Deutschland zu jenem Bereich, der bürokratisch "Fernabsatz" genannt wird.

CDU-Shop scheitert an der Widerrufsbelehrung

Dieses Problem erkennt jeder, der die Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums liest, an die sich Online-Händler halten sollen. Dieser Mustertext soll Mitte Juni sogar in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt werden, was mehr Rechtssicherheit bringen wird - doch er liest sich, wie sein Titel klingt: "Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht". Mit allen Fußnoten bringt es allein dieser Text auf mehr als 11.000 Zeichen Text - etwa vier Seiten in einem Taschenbuch. Und hierbei handelt es sich schon um eine entschlackte Version im Vergleich zu früheren Musterwiderrufsbelehrungen.

Carsten Föhlisch, Justitiar des Online-Shop-Dienstleisters "Trusted Shops", bringt es auf den Punkt: "Über eine zu komplizierte Rechtslage kann man nicht klar und verständlich belehren."

Eine Recherche von SPIEGEL ONLINE zeigt nun: Pikanterweise gelingt dies auch den Parteien nicht.

In ihren Webshops verkaufen die Parteien T-Shirts und allerlei Kuriositäten. Dort müssen sie wie jeder andere Shopbetreiber Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Und das klappt nicht immer.

  • Beispiel CDU: Eine Sprecherin bestätigt SPIEGEL ONLINE, dass der Partei-Webshop erfolgreich abgemahnt wurde. Es habe 2007 einen Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften wegen der "optischen Darstellung der AGB" gegeben. "Das wurde zügig geändert, es war kein gravierendes Problem, die Geschäftsbedingungen werden nun mit Rahmen in Versalien angezeigt. Es gab keine weiteren Abmahnungen." Abgemahnt hat den CDU-Shop der Online-Händler Tobias Schmitz, der im Netz unter anderem T-Shirts, Barzubehör und Partyutensilien verkauft. Er beobachtet seine Wettbewerber im Web genau, seit er selbst wegen einer im Detail nicht vorschriftsgemäßen Widerrufsbelehrung abgemahnt wurde.
  • Schmitz hat auch eine einstweilige Verfügung gegen die FDP-Jugendorganisation Junge Liberale (JuLis) erwirkt. Grund: In deren Webshop fehlten Hinweise zu anfallenden Versandkosten und die Widerrufsbelehrung.

Die Verstöße in den Shops der CDU und der Jungen Liberalen haben Tobias Schmitz überrascht: "Das waren teils richtig derbe Verstöße wie fehlerhaftes Impressum, fehlende Widerrufsbelehrung. Das weiß jeder kleine Ebay-Händler besser." Schmitz mahnte die T-Shirt-Vertreiber der Parteien ab, weil das "im Sinne des Gesetzgebers" sei. "In Deutschland sollen die Marktteilnehmer untereinander die Detailfragen bei wettbewerbsrechtlich relevanten Verstößen regeln", sagt er. "Das ist so gewollt."

Grüne und Linke hatten Rechtsärger mit ihren Webshops

Besonders ärgert Schmitz angesichts der komplexen Rechtspraxis, dass Politiker angeblich verbraucherfeindliche Regelungen bei vielen Händlern kritisieren. "Klar, bei der aktuellen Rechtslage ist es ein leichtes, in fast jedem Shop einen 'Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte' festzustellen", sagt er.

Das können die Parteien bestätigen:

  • Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE gibt zum Beispiel Grünen-Sprecher Jens Althoff zu: "Wir wurden im Wahlkampf von einem Massenabmahner wegen zweier missverständlicher Formulierungen in den AGB unseres Wahlkampfartikel-Online-Shops gemahnt. Diese Formulierungen wurden dann korrigiert."
  • Auch die Linke hatte Probleme mit der korrekten Gestaltung der AGB in ihrem Bundeswebshop. Der Betreiber des Online-Handels ist in den vergangenen Jahren zweimal wegen fehlerhafter Formulierungen in den AGB abgemahnt worden. Linke-Sprecherin Claudia Gohde: "Diese Formulierungen betrafen die Widerrufsbelehrung beziehungsweise die Transparenz der Versandkosten. Die entsprechenden Passagen wurden daraufhin umgehend auf den aktuellen gesetzlichen Stand gebracht."
  • Eine SPD-Sprecherin bestätigt: "Die SPD ist wegen einer beanstandeten Widerrufsbelehrung, eines unvollständigen Impressums und einer fehlenden Information über anfallende Versandkosten von einem Unternehmer abgemahnt worden." Allerdings war die rechtliche Auseinandersetzung nach Ansicht der Partei "nicht von sachlichen Erwägungen getragen". Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde auch nur teilweise stattgegeben. Man habe die Mängel abgestellt, und inzwischen sei der Partei-Shop ohnehin nur noch im "Intranet der SPD verfügbar".

Es ist erstaunlich, dass Parteien an einer rechtlich korrekten Gestaltung ihrer Webshops scheitern - trotz ihrer Rechtsexperten, trotz ihres im Vergleich zu vielen Webshops immensen Mitarbeiterstabs. Wie sollen Ein-Mann-Antiquariate oder Kunsthandwerker ihren Online-Auftritt rechtssicher gestalten, wenn CDU, Grüne und Junge Liberale daran scheitern?

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Die neuesten Beiträge:
18.02.2010 von Heinz im Glück: BMWi informiert mit seit 11 Jahren veralteten Links

Sorry, ein wenig Off-Topic, bin heute aber beim vom Artikel angeregten Weiterlesen hierauf gestossen: Das Bundesministerium für Wirtschaft verlinkt auf seinen Seiten zum Thema "Rechtliche Bestimmungen im E-Commerce" [...] mehr...

18.02.2010 von glen13: ...

Rechtssicherheit ist eine der Grundpfeiler von Freiheit und Demokratie. Es gelingt den Regierenden leider nicht, diese herzustellen. Leider gibt es hierfür viele Veispiele im Steuerrecht, im Strafrecht und im Handelsrecht. mehr...

17.02.2010 von faustjucken_de: Trotz Juristenschwemme

Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag sind Juristen oder Verwaltungsfachangestellte. Wundert mich nicht, dass diese Bande auch hier versagt. Unsere Politiker sind halt nichts anderes als wichtigtuerische Gernegroße, [...] mehr...

17.02.2010 von Friedrich Hattendorf: Das ist schwer zu glauben ???

---Zitat--- Im Umkehrschluss bedeutet das: Union und SPD gehen davon aus, dass 80 Prozent der Webshop-Betreiber absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, um ihre Kunden zu [...] mehr...

17.02.2010 von barack abamo: Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Ich denke die lieben Bundestagsabgeordneten sind voll und ganz damit beschäftigt zig MILLIARDEN EURO im zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zu verbrennen statt sich um so nebensächlichkeiten wie (und das so lange ich denken [...] mehr...

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