Ein Vertrag ist kein Gesetz - auch dann nicht, wenn er Staatsvertrag heißt, jedenfalls kein normales. Für die Betroffenen aber kann so ein Staatsvertrag durchaus gesetzesähnliche Konsequenzen haben. Solche Konsequenzen, und zwar problematische, fürchten viele aus der Medien- und Spielebranche nun aufgrund des am Donnerstag verabschiedeten Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV).
Bevor die Länder-Ministerpräsidenten das Papier, das den Jugendschutz in Internet, TV und Radio künftig regeln soll, mit ihren Unterschriften absegneten, gab es hinter den Kulissen eine Menge Krach. Und nach der Unterzeichnung, fürchten viele, geht das Durcheinander erst richtig los. Nicht nur, was Alterskennzeichnungen für Web-Seiten angeht. Das noch anstehende Absegnen durch die Länderparlamente gilt als reine Formsache.
Der Staatsvertrag ist eine der Blüten des Föderalismus. Eine der absurderen, finden viele in der Spiele- und Internetbranche. Denn er regelt nicht nur, wie Jugendschutz in Funk und Fernsehen organisiert werden soll - was traditionell Ländersache ist. Sondern er regelt auch, wie Jugendschutz im Internet aussehen soll, denn auch das Internet gilt dem Gesetzgeber als "Telemedium", und damit ebenfalls Ländersache.
Seltsam ist die Situation schon länger: In Deutschland gibt es nicht ein Regelwerk für den Schutz der Jugend, sondern zwei: Jugendschutzgesetz (Bund) und Jugendmedienschutzstaatsvertrag (Länder). Letzterer wird traditionell von den Staatskanzleien erarbeitet, man einigt sich diskret, hinter den Kulissen, und verabschiedet Neufassungen dann einfach mit der Unterschrift der Ministerpräsidenten. Parlamente werden mit der Ausarbeitung nicht behelligt, sie sind nur fürs finale Abnicken zuständig. Staatsverträge sind Kinder des Föderalismus, nicht der parlamentarischen Demokratie.
Videospielbranche befürchtet strenge Aufsicht
Im konkreten Fall sorgte diese Hinterzimmer-Methode für handfesten Streit hinter den Kulissen. Die Kontrahenten: Auf der einen Seite die mächtigen Staatskanzleien, auf der anderen die Jugend- und Familienministerien der Länder. Letztere haben den Streit vorläufig verloren, mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen für diverse Branchen.
Am lautesten klagt in diesen Tagen die Videospielbranche. Denn für das Absegnen von Alterseinstufungen für Spiele im Netz soll künftig die Kommission für Jugendmedienschutz verantwortlich sein - und der traut man eine harte Haltung ganz im Sinne der bayerischen Staatsregierung zu, die in regelmäßigen Abständen zu viel Gewalt in Spielen anprangert.
Doch die Branche steht mit ihrer Kritik nicht allein da. Ekkehardt Mutschler zum Beispiel ist des Lobbyismus für die Gamesbranche unverdächtig - er ist Jugendmedienschutzbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes. Mutschler glaubt, der neue JMStV "hebelt den Jugendschutz aus". Auf ein eingespieltes System werde ohne Not verzichtet, sagt Mutschler: Es sei "unheimlich problematisch, dass man die Kennzeichnung nicht bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) belässt, sondern einen Kennzeichnungsmarkt daraus macht".
Denn bislang werden Spiele auf Datenträgern in Deutschland von der USK bewertet - für reine Online- oder Downloadspiele gibt es ein vergleichbares System nicht. Genau das soll der JMStV unter anderem ändern. Zu einem Verwaltungsakt im Sinne des Jugendschutzgesetzes wird die Bewertung der USK durch eine Unterschrift: Letztlich abgenickt werden die Alterseinstufungen vom obersten Vertreter der Landesjugendbehörden. Deshalb mögen die Länder-Familienministerien die USK: Sie ist in gewisser Weise ihr Instrument, unterliegt ihrem Einfluss - so sieht es das Jugendschutzgesetz vor.
Staatskanzleien wollen Kontrolle behalten
Die Familienministerien hätten sich deshalb gewünscht, dass die USK künftig auch für die Bewertung von Onlinespielen zuständig ist - doch das gefiel den Staatskanzleien nicht. Dort möchte man sich für die Zukunft den Zugriff auf die Regulierung des Internets in Sachen Jugendschutz bewahren. An die Stelle der Landesjugendbehörden soll für Onlinespiele deshalb die Kommission für Jugendmedienschutz treten. Die steht den Staatskanzleien institutionell wie traditionell nahe.
Martin Lorber, Sprecher und Jugendschutzbeauftragter des Branchenriesen Electronic Arts, ist der Meinung: "Hier wird der Jugendschutz auf dem Altar des Föderalismus geopfert, weil sich die Jugendministerien gegenüber den Staatskanzleien nicht haben durchsetzen können."
Der neue JMStV sieht nun vor, dass sich die Anbieter freiwillig und selbständig Alterseinstufungen besorgen - ohne, dass dafür eine konkrete Einrichtung benannt wurde. Die Branche befürchtet nun eine Inflation der Kennzeichnungen: Olaf Wolters vom Branchenverband BIU etwa sieht die Möglichkeit, dass daraus jetzt "ein Geschäftsmodell gemacht wird, Alterskennzeichen als Dienstleistung". Er halte es für realistisch, dass es künftig "mindestens zwei, vielleicht auch mehr" Bewertungssysteme für Spiele geben werde.
Hintertür für Offline-Spiele
Ein Hintertürchen allerdings enthält der Vertrag: Wenn ein Spiel bereits auf einem Datenträger vorliegt und in dieser Form von der USK eingestuft wurde, soll diese Einstufung für die Online-Version übernommen werden, wenn die keine gravierenden Änderungen beinhaltet. Einer, der sich aus politischer Sicht mit dem Thema befasst, aber nicht namentlich zitiert werden will, sagt: "Wahrscheinlich gibt es in Zukunft von jedem Spiel zumindest eine DVD, die dann erst mal von der USK eingestuft werden kann, dann muss die KJM das übernehmen."
Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, kann als vorläufiger Gewinner der Auseinandersetzung betrachtet werden. Seine KJM wird durch den neuen Vertrag gestärkt, schließlich soll sie das letzte Wort haben, was die Bewertung von Onlinespielen - und anderen Inhalten - angeht.
Ring selbst sieht die Branche in der Pflicht, die Kennzeichnung kohärent zu organisieren, schließlich handele es sich um ein freiwilliges System - Onlinespiele kennzeichnen muss derzeit niemand, auch nicht nach dem neuen JMStv. Und, so Ring: "Wenn es so verwirrend wird, dass es gar nichts bringt, macht man am Ende vielleicht gar nichts."
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Das Stoppschild ist nicht nutzlos. Es ist nur nutzlos gegen KiPO. Der Sinn und zweck dieses Gesetztes ist es aber ein Mittel in der Hand zu haben um missliebige Inhalte zu blocken wenn es denn mal nötig sein sollte. Ich empfehle [...] mehr...
Diese Eltern werden auch für klug genug erachtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Das ist schwerer. Also ist 'keine Ahnung' m.E. kein Argument. mehr...
Sie haben exakt meine Gedanken zum Thema in Worte geformt. Danke. mehr...
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