Dicke Akten prägen das Bild eines jeden Gerichtes. Vor drei Jahren trat ein Gesetz in Kraft, nach dem Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt werden müssen. Die Justiz solle dadurch schneller werden. Ein Amtsrichter aus Bochum erstritt sich laut der " Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nun das Recht, weiter auf Papier zu arbeiten.
Die Argumentation: Gesellschafterverträge oder - beschlüsse seien am Bildschirm schwierig zu prüfen, das Haftungsrisiko damit zu groß. Der Dienstgerichtshof gab ihm dabei recht.
Servicekräfte müssen dem Richter nun alle Akten ausdrucken. Dafür muss er nicht einmal selbst vorher auf den Knopf drücken. Die Justizverwaltung hatte die Zwischenhandlung als Kompromiss eingebracht. Dies sei eine "typische Hilfstätigkeit", die einem Richter nicht abverlangt werden könne, urteilten Richter in zweiter Instanz.
Das Bundesland Nordrhein-Westfallen legte gegen das Urteil Revision ein. Nun ist der Bundesgerichtshof am Zug.
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