Hamburg - Justizsenator Till Steffen von den Grünen begründet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes so: "Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein." Vorher hatten sich auch schon CDU-Politiker gegen den Google-Service ausgesprochen.
Das Programm Street View wurde 2007 in den USA gestartet. Der in Google Maps integrierte Dienst zeigt Straße für Straße die Ansichten ausgewählter Städte und läuft schon für 19 Länder. Dazu hatte Google Autos losgeschickt, die Straßen in ganz Deutschland fotografiert hatten. In Deutschland soll Street View noch dieses Jahr starten. Google will Autokennzeichen und Gesichter automatisch verpixeln und so unkenntlich machen. Außerdem werden Häuser auf Wunsch der Bewohner oder Besitzer nicht angezeigt.
Der Hamburger Justizsenator gab allerdings zu erkennen, dass er Google nicht traut. "Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private W-Lan-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind", sagte er. Google hatte nicht nur die Hausfassaden erfasst, sondern auch die privaten W-Lan-Netze gemessen und gespeichert.
Anfang Mai im Bundesrat
Nach dem Gesetzentwurf, der am 7. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll, müssten Firmen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen, ehe sie Bilder ins Internet einstellen oder im Rahmen eines anderen Diensts, etwa eines Navigationssystems, bereitstellen. Die ursprünglichen Aufnahmen ohne die Verpixelung müssten nach einem Monat gelöscht werden. Die Aufnahmen wären vorher anzukündigen. Abgebildete Personen dürfen nach dem Gesetzesvorschlag die Löschung verlangen, auch wenn ihr Gesicht gepixelt ist. Auch Hauseigentümer und Mieter hätten ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes. Bei Verstößen soll ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die meisten der hier geforderten Einschränkungen setzt Google bereits jetzt um, auf freiwilliger Basis.
Erst vergangene Woche hatte das Bundesverbraucherministerium Google zur Offenlegung der von Street View erfassten Daten aufgefordert. Datenschützer hatten zuvor kritisiert, dass der Suchmaschinenkonzern sämtliche W-Lan-Netze in Deutschland erfasst. Google widersprach und erklärte, die Daten seien anonym und die Erfassung rechtmäßig. Derzeit reagiert der Konzern noch einmal auf die Kritik, indem er in einem Blog-Eintrag aufführt, welche Daten von den Street-View-Autos im Einzelnen erfasst würden.
Daten von W-Lan-Netzen werden tatsächlich seit Jahren benutzt, um vor allem in Großstädten zusammen mit Mobilfunkmasten und Satelliten die Position von Smartphones wie dem iPhone besser zu bestimmen. Das kann für Nutzer elektronischer Landkarten überall dort hilfreich sein, wo der Empfang von GPS-Satelliten wegen Gebäuden nicht so gut wie auf dem Land ist. So hat die Bostoner Firma Skyhook Wireless nach eigenen Angaben über hundert Millionen W-Lan-Netze in Nordamerika, Europa, Asien und Australien gespeichert, um genauere Positionsbestimmungen zu ermöglichen. Die Daten werden wie bei Google mit Autos gesammelt.
lis/apn
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"Als Spießbürger oder Spießer werden in abwertender Weise engstirnige Personen bezeichnet, die sich durch geistige Unbeweglichkeit, ausgeprägte Konformität mit gesellschaftlichen Normen, Abneigung gegen Veränderungen der [...] mehr...
Sehen Sie: Das ist fuer mich der "springende Punkt". Was ist daran so toll und brauchbar, dass es die komplette Abfotographierung und Speicherung des öffentlichen Raumes DURCH EINE US-FIRMA rechtfertigen würde? Die [...] mehr...
Ich habe eben das hier gelesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,712232,00.html im Forum landet man dazu aber in einem anderen Thread, der Google allgemein betrifft. Ich willd as jetzt nicht noch mal hier rein [...] mehr...
Ist auch ein interessanter Punkt: Beim Telefonbuch steht es mir selbstverständlich frei zu entscheiden, dass ich nicht drin stehen möchte. Bei Streetview hingegen will man mich hineinzwingen. Wie die juristische Lage genau [...] mehr...
Ich wüsste da mehrere Gründe. Führend wäre für mich, daß es verdammt lange dauern könnte, in einer Großstadt den Herrn A.Schmidt alleine durch eine Reihe von Anrufen zu identifizieren: "Entschuldigung, sind Sie der Herr [...] mehr...
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