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12.05.2010
 

Drahtlos ins Internet

Was das W-Lan-Urteil für Sie bedeutet

Von Christian Stöcker

Bundesgerichtshof: Halter-Haftung für Betreiber offener W-Lan-NetzeZur Großansicht
DPA

Bundesgerichtshof: Halter-Haftung für Betreiber offener W-Lan-Netze

Wer über W-Lan ins Internet geht, sollte aufpassen: Das Drahtlosnetz muss mit einem Passwort geschützt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden - sonst droht womöglich teure Post vom Anwalt. Das Urteil hat Folgen für Privatanwender. SPIEGEL ONLINE beantwortet zentrale Fragen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer ein W-Lan-Netz hat, muss dieses mit einem Passwort absichern. Ansonsten droht eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung, sobald über den offenen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden - also dort zum Beispiel illegal Musik zum Download angeboten wird.

Immerhin: Wer einfach nur sorglos mit seinem W-Lan umgeht, selbst aber keine Urheberrechte verletzt, muss nur für diese Unterlassungserklärung zahlen - aber keinen Schadensersatz. Auch das hat der BGH entschieden.

Das Urteil betrifft viele Computeranwender in Deutschland. Dem Branchenverband Bitkom zufolge werden inzwischen mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge über W-Lan-Netze betrieben. Wie viele davon offen sind, ist nicht klar - aber die Entscheidung des BGH enthält einige Details, die für alle W-Lan-Nutzer wichtig zu wissen sind.

Bisher hat der BGH nur eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben, die Urteilsbegründung folgt in einigen Wochen - abschließend lässt sich die Sache erst dann bewerten. Einige Schlüsse sind aber schon jetzt möglich:

Was bedeutet das Urteil konkret?

Wer einen W-Lan-Router hat, muss ihn dem BGH zufolge absichern. Allerdings muss er dabei nur Vorkehrungen treffen, die zum "Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich" marktüblich sind. Dem Nutzer sei es nicht zuzumuten, die "Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden".

Mit anderen Worten: Wer einen alten Router mit alten Verschlüsselungsmechanismen besitzt (siehe Kasten links), muss sich keinen neuen zulegen - nur um Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Wer aber einen neuen Router kauft, muss die installierten Sicherungsmechanismen aktivieren und personalisieren.

Was muss ein W-Lan-Nutzer also tun?

Er muss das ab Werk eingestellte Passwort des Routers ändern und durch ein "persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort" ersetzen. Das sieht der BGH als ausreichende und zumutbare Sicherung an.

Tobias Sommer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Urteil für "Legal Tribune Online" kommentiert hat, interpretiert die Entscheidung so: Wenn für einen Zugriff auf das W-Lan-Netz "nur noch ein Hackerangriff übrigbleibt, ist der Benutzer aus dem Schneider". Eine Musikfirma, deren Urheberrechte über das drahtlose Netz verletzt wurden, könnte dann nicht mal auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung des W-Lan-Besitzers hoffen. Geschweige denn auf Schadensersatz.

Das Urteil "bringt Planungssicherheit für die Installation eines W-Lans", sagt Sommer. Welcher Verschlüsselungsmechanismus zu welchem Zeitpunkt als "marktübliche Sicherung" zu betrachten ist, bleibt allerdings im Unklaren.

Ist das Urteil ein Freibrief für Tauschbörsen-Nutzer?

Nein. Werden einem Internetnutzer Urheberrechtsverstöße nachgewiesen, hat die jetzige Entscheidung keinerlei Bedeutung. Denn in dem BGH-Urteil geht es ja "nicht um die Täter", also die Tauschbörsen-Nutzer, sagt Anwalt Sommer - "sondern um die Anschlussinhaber".

Allerdings könnte das Urteil "das ausgeklügelte System der Abmahnanwälte gefährden", die davon leben, massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu verschicken. Zum einen habe der BGH Schadensersatzansprüchen "zumindest in dieser Konstellation" eine Absage erteilt, also wenn ein W-Lan-Besitzer sein Netz ausreichend sichert. Zum anderen sei es in dem aktuellen Fall vor dem BGH um ein einziges zum Herunterladen angebotenes Lied gegangen und der Streitwert "sehr niedrig angesetzt" worden. Sollte dies Schule machen, "könnte sich das auf das Drohpotential solcher Abmahnungen auswirken", sagt Sommer.

Bisher nämlich werde mit einem sehr hohem Streitwert argumentiert - weshalb sich ertappte Datentauscher lieber schnell auf einen Vergleich einlassen, um hohen Schadensersatzforderungen zu entgehen.

Ist ein ungesichertes W-Lan eine sichere Sache für Tauschbörsen-Nutzer?

Nutzer von Tauschbörsen könnten nun auf die Idee kommen, gezielt ein schlecht gesichertes W-Lan-Netz einzurichten und dann zu behaupten, irgendjemand anderes müsse darüber illegal Daten ausgetauscht haben - um sich so vor allzu scharfer Verfolgung zu schützen. Der W-Lan-Besitzer müsste dann nur die Abmahngebühr bezahlen, könnte man meinen. Zumal der BGH in der Pressemitteilung auf die aktuelle Rechtslage hinweist, der zufolge die Abmahnkosten in einem solchen Fall auf 100 Euro begrenzt sind.

Sich so zu verhalten, wäre jedoch aus diversen Gründen unklug:

  • Es wäre ein bewusster, absichtlicher Rechtsverstoß - gepaart mit dem Versuch, Strafverfolgungsbehörden vorsätzlich zu täuschen.
  • Man könnte Spuren der illegal angebotenen Dateien womöglich auf dem Rechner des Anschlussinhabers nachweisen. Er wäre damit als Täter identifiziert. Und dann eben auch schadensersatzpflichtig.
  • Dass es bei den 100 Euro bleiben würde, ist keinesfalls ausgemacht. Die BGH-Entscheidung betrifft einen Fall mit einem einzigen Musikstück. Sollte das Volumen der verschobenen Daten wesentlich größer sein, sind womöglich die Bedingungen von Paragraph 97a(2) des Urheberrechts verletzt. Ihm zufolge gilt die 100-Euro-Begrenzung nur "in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs". Ob davon zum Beispiel beim Transfer Hunderter Musikalben über einen ungeschützten Anschluss noch auszugehen ist, ist Auslegungssache.
  • Nicht zuletzt: Ein ungeschütztes W-Lan zu betreiben, an dem der eigene Rechner hängt, ist ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko.

Betrifft das Urteil auch Cafés und Kneipen mit offenem W-Lan-Zugang?

Eine Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht. Die Bundesrichter wiesen allerdings darauf hin, dass allgemein die Sicherungspflicht für gewerblich Tätige höher ist als für Privatpersonen. Für Cafés, Burger-Brater und Kaffee-Ketten, die ihren Kunden offenes drahtloses Internet anbieten, könnte das Urteil also Folgen haben.

Welche genau, wird man frühestens der schriftlichen Urteilsbegründung entnehmen können - in einigen Wochen.

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insgesamt 97 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
15.05.2010 von RogueFive: Synergie

Nachdem ja Google gestanden hat, bei Streetview den Verkehr in offen Netzen mitgeschnitten zu haben (SPON berichtet http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694885,00.html), würde ich jetzt als Abmahn-Anwalt gleich Google [...] mehr...

15.05.2010 von klausewitz: abreissen...

Aber warum wird denn nicht die Telefonzelle der Telekom präventiv abgerissen, obwohl man die ja auch zu einer Menge illegaler Dinge nutzen kann? mehr...

15.05.2010 von dale_gribble: .

Wieso so umstaendlich? Anonyme SIM-Karte genuegt. mehr...

15.05.2010 von dale_gribble: .

Meiner. Der Benutzername ist die Telefonnummer, fuer das Passwort koennen Sie reinschreiben, was Sie wollen. Kenne ich eigentlich nicht anders bei standard-DSL. Man kann ein Passwort einrichten, aber wer macht das schon? Ob [...] mehr...

15.05.2010 von Crom: ...

Ist es, MAC-Adressen können abgegriffen und gefälscht werden. mehr...

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W-Lan-Verschlüsselung

Warum verschlüsseln?

Da die Reichweite eines W-Lan-Netzes meist über den Bereich der eigenen Wohnung hinausgeht, ist eine Sicherung des drahtlosen Internetzugangs (Wireless Local Area Network, WLAN) unerlässlich. In einem Grundsatzurteil vom 12. Mai 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Internetnutzer ihren W-Lan-Anschluss mit einem eigenen Passwort sichern müssen. Denn über ein ungesichertes Netzwerk können zum einen Unbefugte an die Daten und Dateien auf dem Computer des W-Lan-Besitzers gelangen - oder aber den drahtlosen Internetzugang nutzen, um damit Illegales zu tun, etwa urheberrechtsgeschützte Musik oder Filme herunterladen.

Veraltete WEP-Verschlüsselung

WPA1 und WPA2

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