Die deutschen Zeitschriftenverleger fordern nach Informationen des SPIEGEL, dass auch für ihre Publikationen im Internet der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent fällig wird. Die derzeitige Regelung sei "absurd", so der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Während auf gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben wird, muss derzeit für inhaltlich identische elektronische Zeitschriften, die im Internet heruntergeladen werden, der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden.
"Es entbehrt jeder inneren Logik, gleiche Inhalte unterschiedlich zu besteuern", sagt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bereits 2009 dem VDZ gesagt, sie wolle diese Frage prüfen. Seitdem habe man nichts mehr gehört.
Die Verleger fordern seit langem, dass hierzulande wie in England auf die Umsatzsteuer für das Pressewesen verzichtet wird. "Unabdingbar" sei, wenigstens elektronische Zeitschriften und gedruckte Presse gleich zu besteuern.
Zwei Verbreitungswege, ein Produkt, zwei Steuersätze?
Gemeint sind hier ausdrücklich die sogenannten E-Paper, elektronische Vollversionen der gedruckten Ausgaben, wie sie auch der SPIEGEL anbietet. Die gibt es prinzipiell seit Jahrzehnten: Erste elektronische Zeitschriften erschienen zum Abruf über Datenbankdienste schon Anfang der Achtziger, 1994 gab es das erste Angebot in Deutschland. Erst seit rund zehn Jahren aber leisten sich Verlage aufwendig gestaltete E-Ausgaben, die bisher meist im weitverbreiteten PDF-Format ausgeliefert werden.
Die meisten dieser Ausgaben sind kostenpflichtig, der Markt gilt bisher aber als überschaubar groß. Mit dem Boom von E-Readern wie Amazons Kindle oder dem Multimedia-Tablet-PC iPad von Apple hat das Thema deutlich an Attraktivität gewonnen. Auch die Evolution von Smartphones zu Tastaturlosen Vollbildschirm-Geräten - man denke an das iPhone und all seine Epigonen - macht das Lesen elektronischer Verlagsangebote auch mobil zunehmend alltäglich. Erfahrungen auf dem asiatischen Markt zeigen, dass dies bis hin zum Konsum von regulären Büchern per Handy gehen kann.
Die Zeit des Nischenmarkts scheint für E-Ausgaben also zu Ende zu gehen: In den USA verkaufte Apple binnen eines Monats eine Million iPads. Das Gerät wird ab Ende Mai auch in Deutschland angeboten. Branchenexperten gehen davon aus, dass sich große Teile des Geschäfts sukzessive in den Bereich elektronisch verbreiteter Inhalte verlagern werden. Inwiefern die kostenpflichtigen Angebote sich gegenüber den meist kostenlosen Websites behaupten können, ist noch nicht abzusehen.
Die Verkaufszahlen kostenpflichtiger E-Ausgaben gedruckter Magazine für das iPad zeigen immerhin schon eine moderate Steigerung gegenüber den Verkaufszahlen bisheriger E-Versionen.
pat
Auf anderen Social Networks posten:
Seit zwölf Ausgaben lese ich den SPIEGEL jetzt auf dem iPhone und nicht mehr auf Papier. Bei mir wird er mit 4,99 US$ abgerechnet. Das ist je nach Wechselkurs manchmal mehr und manchmal weniger als die Druckausgabe in [...] mehr...
Es ist das Recht eines jeden Menschen und einer jeden Gruppe ihre Interessen zu vertreten und ihre Meinungen und Vorstellungen den politischen Entscheidungsträgern vorzutragen. Gerade das macht eine freiheitlich demokratische [...] mehr...
Meinetwegen auch 19 Prozent für die gedruckte Ausgabe. Kein Problem. Die Ecke aus der die Forderung nach Gleichbehandlung kommt, wird mit ihrem „Qualitätsjournalismus“ dann hoffentlich noch schneller an Auflage verlieren. Würde [...] mehr...
Hihi ... klar fordern alle Verleger den ermäßigten Steuersatz für digitale "Printerzeugnisse", damit mehr Kohle für Jahresabschlussparty bleibt. Der Leser darf bekanntlich den selben Preis zahlen wie das gedruckte [...] mehr...
Korruption gibt es ja überall. Nur bei uns wird es so offen betrieben, das es schon nicht mehr auffällt. mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Netzpolitik | RSS |
| alles zum Thema Medien | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH