Hamburg/Stuttgart - Die Innenminister von Bund und Ländern wollen möglichst rasch der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten ermöglichen. Die Fahndung nach Kriminellen sei erheblich erschwert worden, seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt.
Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.
In einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.
Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuche des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.
Verfassungsgericht stellt hohe Hürden an Staatszugriff
Denn am 1. Januar 2008 war die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten und damit ausführliche Protokollpflichten für Netzanbieter. Ein wahrer Datenschatz für die Fahnder - der auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aber dieses Jahres gelöscht werden musste.
Das Gericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.
Die Innenminister folgen damit Forderungen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Generalstaatsanwälte aller Bundesländer. BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte Mitte Mai aktuellen Zahlen zur Internetkriminalität präsentiert und die Gelegenheit genutzt, um mehr Befugnisse für Fahnder einzufordern. Auch die Generalstaatsanwälte forderten, die Vorratsdatenspeicherung schnell neu zu regeln. Nur so ließen sich Ermittlungsmöglichkeiten in Fällen schwerer Kriminalität verbessern.
ore/dpa
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Was sollen wir jetzt nur machen? Ohne Vorratsdatenspeicherung wird die Welt wieder so chaotisch, anarchisch, gesetzlos und unkontrollierbar wie damals in 2007! Wenn ich an damals zurückdenke...nie hat man sich unbewaffnet auf die [...] mehr...
Interessant, was so alles "schwere Kriminalität" ist... Das würden sie sich nicht mehr fragen, wenn sie mal irgendwo im Ausland, tausende Kilometer von der nächsten Deutschen Botschaft entfernt ohne Pass, [...] mehr...
Als ob ,,Kriminelle,, zuhause mit ber privaten Flatrate agieren würden. Bei begündetem Verdacht kann die Polizei mit richterlichem Beschluss heute auch die Leitungen etc. überwachen, Stichwort großer Lauschangriff. Hier soll [...] mehr...
Sie haben wohl seit Mitte des letzten Jahres das aktuelle politische Geschehen, beziehungsweise die Verteilung der Ministerposten, nicht mehr verfolgt. Schade! mehr...
in einem komplizierten gesetzgebungsverfahren wurde da von "fachleuten", großteils 'gelernte juristen' ein gesetz geschaffen, von dem angeblich niemand gemerkt haben will, dass es verfassungswidrig ist. und kaum haben [...] mehr...
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