Das US-Unternehmen Apple hat einen beispiellosen Höhenflug hinter sich: In den letzten zehn Jahren mauserte es sich von einem Underdog am PC-Markt mit beständig miesen Bilanzzahlen zur aktuell wertvollsten Tech-Firma der Welt.
Gelungen ist das Apple nicht mit seiner klassischen Produktschiene, den Computern, sondern mit zwei neu erschlossenen Business-Feldern: Zuerst kamen iPod und iTunes Store, diese genialisch enge Verquickung von Hardware und Inhalteverkauf; später das iPhone und sein von Externen zugeliefertes Software-Umfeld, für das Apple nicht etwa bezahlt, sondern sogar kassiert. In beiden Fällen hat Apple seine Interessen fraglos kompromisslos und konsequent durchgesetzt. US-Wettbewerbshüter prüfen nun, ob Apple das auch unfair, den Wettbewerb verzerrend oder behindernd tat.
Als erstes, berichtete das "Wall Street Journal" am Wochenende, wird die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission FTC ein Verfahren gegen Apple eröffnen, in dessen Verlauf Apples Geschäftsgebaren gegenüber externen Software-Zulieferern sowie Konkurrenten geprüft werden soll. Bereits eingeleitet ist ein FTC-Verfahren, das Patent-rechtliche Klagen des Handy-Herstellers HTC wegen angeblicher Rechtsverletzungen durch die Technik des iPhones prüfen soll. Die Klage ist die Antwort auf eine entsprechende, von Apple eingereichte Klage gegen HTC-Smartphones, zu denen auch mehrere Android-Modelle gehören, die mit Software des Apple-Konkurrenten Google betrieben werden.
FTC-Klage: Nur das erste von mehreren Verfahren?
Doch das ist nichts gegen den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung - und den hat sich Apple-Chef Steve Jobs letztlich selbst eingehandelt. Es sei Jobs aggressives, fast kampagnenhaftes Auftreten gegen den Konkurrenten Adobe und seine weit verbreitete Flash-Plattform gewesen, wurde schon vor Wochen berichtet, die den schlafenden Hund der US-Wettbewerbshüter erst geweckt und auf Apple aufmerksam gemacht hätte. Apple verweigerte nicht nur, Adobes Flash-Plattform auf seinem iPad zuzulassen, die Firma untersagte es externen Programmierern sogar, mit Adobe-basierten Entwicklungswerkzeugen Software für den iPad zu programmieren. Bald darauf begannen FTC und das US-Justizministerium darüber zu verhandeln, wer eine Untersuchung gegen Apple einleiten solle.
Die Antwort auf diese Frage könnte beide heißen, denn auch das Justizministerium prüft weiterhin die Eröffnung eines Kartellverfahrens - in diesem Fall wegen Apples Geschäftsgebaren in und um den iTunes Music Store. Der ist die größte Musikverkaufsplattform der Welt und hält ein Quasi-Monopol auf den Online-Musikverkauf. Schwerer als das aber wiegt, dass Apple seinen Handelspartnern in der Musikindustrie vom ersten Tag an die Bedingungen diktierte: Apple iTunes setzt weltweit das Preisniveau für Downloads - Grund genug für eine kartellrechtliche Überprüfung.
Im Shop spielt die Musik
Sollte es auch hier zur Eröffnung eines Verfahrens kommen, könnte sich das als gefährlicher erweisen als die Untersuchung der FTC. Denn bei aller Aufmerksamkeit, die Apple für seine Mobilfunk- und Mobilsurfgeräte erntet, sind diese doch noch immer Marginalprodukte: Apple ist Lichtjahre davon entfernt, etwa im Mobilmarkt eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Sollte das Justizministerium aber an iTunes monopolhafter Stellung kratzen, bekäme Apples grundlegende Geschäftsstrategie erhebliche Macken ab: Von iPod über iPhone bis iPad und weitere Nischenprodukte fußt vieles im Apple-Imperium auf der engen Verbindung zwischen Hardware und Inhalte- und Softwareverkauf, und der Dreh- und Angelpunkt all dieser Dinge sind die Online-Stores der Firma.
Selbst diesseits des Atlantiks sind erste Behörden auf das Thema Apple aufmerksam geworden. In den letzten Tagen legte unter anderem Google mit Beschwerden gegen Apples Werbeauflagen nach. Nach Jahren der Apple-Euphorie scheint der Punkt erreicht, an dem jede Aktivität kritisch unter die Lupe genommen wird - ein bekanntes Muster auf dem Hightech-Markt. Auch Microsoft und Google mussten erleben, dass sich ihr einstiges Start-up-Image nach Erreichen einer gewissen Größe grundlegend wandelte. Microsoft musste im Verlauf einer sich über ein Jahrzehnt ziehenden Welle von Wettbewerbsverfahren lernen, dass sich ein Großkonzern Methoden und Arbeitsstile, die bei einem Start-up toleriert werden, nicht unbedingt leisten kann.
pat
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Was habe ich denn behauptet? Viellicht lesen sie sich erst einmal die Post durch auf die sie Antworten. mehr...
Prahlen dürfen sie schon damit, nur die Ergebnisse nicht veröffentlichen. Anleitungen aber schon und wenn sie ihre Veränderungen ohne original Dateien verbreiten können, so ist ihnen auch das erlaubt. Nicht ganz, aber es [...] mehr...
Und da steht das drin was sie hier behaupten? Na dann lesen sie noch mal und zeigen mir dann die Stelle die das belegt. ;-) mehr...
Naja, aber mit dem Ergebnis meiner Dekompilieraktion darf ich dann maximal in meinen 4 Wänden prahlen. Mache ich das mit einer Website, dann wird der Hersteller, sofern er Wind davon bekommt, meine Seite ganz schnell abschalten [...] mehr...
Und auch sonst noch ein paar mehr Pflichten hat. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerberecht Das es in Deutschland ein Gewerberecht gibt? Gerne. Geben sie mir die Daten und ich sagen denen das dann gerne. mehr...
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