Berlin - Der Personalausweis wird digital. Am 1. November 2010 löst in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengröße den bisherigen Ausweis ab. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert, der zum Beispiel bei Grenzkontrollen durch die Behörden ausgelesen werden kann.
Die neue Bauweise der "Perso" mit integriertem Mikrocomputer soll Ausweisinhabern aber auch viele neuen Nutzungsmöglichkeiten für das offizielle Dokument erschließen. So kann man sich damit dank der neuen Funktionen beispielsweise beim Online-Einkauf oder Internet-Behördengängen elektronisch ausweisen. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zu dem neuen Ausweis zusammengestellt:
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Der digitale Personalausweis wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei der Personalausweisbehörde des zuständigen Bürgeramtes. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben laut BMI gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 möglich.
Was kostet der neue Ausweis?
Für das Ausstellen müssen Antragsteller ab 24 Jahren laut BMI 28,80 Euro bezahlen. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren, zum Beispiel in Höhe von sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der PIN (sechs Euro) oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (sechs Euro).
An den Gebühren setzt die Kritik von Verbraucherschützern an: Dass der neue Ausweis etwa dreimal so teuer ist wie der alte und Bundesbürger keine Wahlmöglichkeit haben, hält Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine "Zumutung". In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht - irgendwann wird sich also jeder Bürger den neuen Personalausweis ausstellen lassen müssen.
Welche Daten sind in dem Ausweis gespeichert?
Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind laut BMI alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (Frontalaufnahme erforderlich). Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.
Wie wird die Online-Ausweisfunktion aktiviert?
Zum Beispiel beim Abholen im Bürgeramt. Es besteht aber keine Pflicht, sie zu nutzen, stellt Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar: "Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten." In diesem Fall bleibt die Funktion deaktiviert. Sie lässt sich aber nachträglich im Bürgeramt freischalten - und auch wieder deaktivieren. Das Freischalten kostet jedoch sechs Euro Gebühren. Michael Bobrowski vom vzbv rät daher, die Funktion gleich mit freischalten zu lassen, auch wenn man sie vorerst nicht nutzen möchte.
Was ist die neue Ausweisfunktion?
Mit der sogenannten eID-Funktion sollen sich Ausweisinhaber im Internet überall dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden. Darüber hinaus soll die Funktion an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar sein.
Dazu werden der neue Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung jeweils frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein sogenanntes PIN-Pad - hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden.
Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Ausweis laden. Es dient dann als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich.
Kann ich den Ausweis sperren lassen?
Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort beim zuständigen Bürgeramt sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dafür gibt es auch die Telefonhotline 0180-1-33 33 33 (3 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird. Nutzt der Ausweisinhaber die elektronische Unterschrift, muss er das Signaturzertifikat separat bei dem Anbieter sperren lassen, bei dem er es erworben hat.
Wie sicher sind die hinterlegten Daten?
Die Bundesregierung beteuert, dass die Daten sicher sind. Es sei nicht möglich, Daten auszulesen, ohne dass der Inhaber dies bemerkt. Dafür sei immer aktives Zutun erforderlich. Außerdem schützten technische Maßnahmen vor unberechtigtem Auslesen, Kopieren oder Verändern der Daten: Liegt keine Berechtigung vor, gebe der Ausweis die Daten nicht frei. Auch habe der Funk-Chip nur eine sehr begrenzte Reichweite.
Da etwa die gespeicherten Fingerabdrücke und Nutzung der elektronischen Identifizierungsfunktion freiwillig sind, "sollte sich jeder Bürger genau überlegen, ob er davon Gebrauch macht", sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Wer sich dazu entschließt, sollte die im Gebrauch von EC- und Kreditkarten notwendigen Sicherheitstipps beherzigen, sagt Referatsleiter Klaus Kronenberg. Insbesondere sollte sich niemand die PIN auf einem Zettel notieren und zusammen mit dem Ausweis in der Geldbörse aufbewahren.
Auch vzbv-Referent Bobrowski sieht die Sicherheitsfrage etwas differenzierter - insbesondere im Hinblick auf den Online-Geschäftsverkehr, wo es massenhaft Online-Betrügereien gebe. "Da schützt dieser Personalausweis überhaupt nicht." Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen. Der Staat prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten also gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren.
Außerdem gebe es kein Koppelungsverbot: So könnte ein Anbieter für die Nutzung seiner Dienste die Freigabe aller im Ausweis hinterlegten Daten verlangen - und diese dann für andere Zwecke weiterverwenden. Das sei aus Sicht des Datenschutzes bedenklich und ein "Schwachpunkt" des Systems, so Bobrowski. Wie auch die Haftungsfrage: Laut Bobrowski ist nicht geklärt, wer etwa bei Datenklau oder Systemfehlern für Schäden aufkomme. "Da ist der Verbraucher alleingelassen."
Felix Rehwald, dpa
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