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27.01.2012
 

Copyright-Abkommen

Warum Acta in den Papierkorb gehört

Protest gegen Acta in Polen: Was soll dieser Vertrag also bewirken?Zur Großansicht
DPA

Protest gegen Acta in Polen: Was soll dieser Vertrag also bewirken?

Wollen wir mit dem Acta-Abkommen eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung mit schädlichen Nebenwirkungen für Meinungsfreiheit, Datenschutz und den Zugang zu Kultur zulassen? Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft hat darauf eine klare Antwort.

Warum eigentlich schließen Staaten miteinander Abkommen? Diese Frage stellt sich jeder Mensch, der sich mit dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) beschäftigt. Die EU-Kommission versichert, Acta würde nichts an dem derzeitigen Rechtsrahmen in der EU ändern. Der US-Senat sagt, Acta würde für die USA keine Auswirkungen haben, außerdem werden internationale Verträge dort eh nur unter Vorbehalt geschlossen. Was soll dieser Vertrag also bewirken?

Die Erfinder und Antreiber des Vertragswerks sind sich sicher: Nur Acta kann das "geistige Eigentum" retten. Der internationale Vertrag soll einen "goldenen Standard" für den Umgang mit und Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen festschreiben. Schon an diesem Punkt muss man skeptisch werden: Hat das heutige Urheberrecht nicht einige grundsätzliche Probleme? Ist es nicht von Grund auf faul? Acta steht für ein vollkommen irregeleitetes Verständnis von Urheberrecht, bei dem weder die Nutzer noch die Urheber im Mittelpunkt stehen, sondern die Rechteverwerter aus Hollywood, die Musikindustrie und andere übliche Verdächtige. Wer Acta will, stellt sich gegen jede Reformmöglichkeit beim Urheberrecht, das dieses dringend brauchen würde. Acta ist falsch.

Nun ist Acta nicht irgendein Abkommen. Es enthält ein detailliert festgeschriebenes Reglement. Und es ist keineswegs so, dass es keinen Einfluss hätte: Acta schreibt bestimmte Prinzipien fest, die gegen grundsätzliche Maxime eines rechtstaatlichen Verfahrens verstoßen. So soll insbesondere der Vertragsschluss zwischen privaten Parteien befördert werden. Das heißt übersetzt: Die Unterzeichnerstaaten müssten zum Beispiel die Internetprovider ermutigen, mit der Film- und Musikindustrie Verträge abzuschließen, in denen Sperren, Filter und Leitungsüberwachung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vereinbart werden. So etwas ähnliches versuchte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen bereits einmal im angeblichen Kampf gegen Kinderpornografie im Netz.

Doch wollen wir wirklich private Akteure darüber entscheiden lassen, welche Inhalte wie und wann unter welchen Umständen von A nach B transportiert werden? Noch vor wenigen Wochen entschied der Europäische Gerichtshof in einem belgischen Fall, dass derart tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen mit der Grundrechtecharta des Vertrags von Lissabon nicht vereinbar sind. Acta ist also auch schädlich.


Von derartigen Prinzipien gibt es im Acta-Vertragstext einige - doch was sie bedeuten, ist oft zweifelhaft: Acta enthält viele vage Formulierungen, deren Sinn sich eigentlich nur dem erschließt, der die dazugehörigen Protokolle der Verhandlungen bekommt. Diese sollen im Nachhinein, bei Fragen der Auslegung, auch genutzt werden - nur zu Gesicht bekommen hat die Öffentlichkeit sie nie. Das heißt: EU und Mitgliedstaaten sind gerade im Begriff, einen völkerrechtlichen Vertrag zu schließen, bei dem die Parlamente überhaupt nicht wissen, worüber sie abstimmen, weil ihnen wesentliche Teile des Vertragswerkes nach wie vor fehlen.

Vertragsdschungel verdunkelt Absichten

Das ist besonders deshalb relevant, weil die Acta-Verhandlungspartner eine ganze Reihe von Begrifflichkeiten erfunden haben. So ist zum Beispiel vom "fair process" die Rede. Das heißt keineswegs "faires Verfahren", was man als deutscher Jurist glauben könnte. Dieser Schwamm von Begriff soll für die Nutzer der Rettungsanker im Vertragsdschungel sein und irgendwie so etwas wie Rechtsicherheit für diese simulieren. Nur wie, das weiß niemand so recht.

Acta wird bereits seit einigen Jahren verhandelt. Zu Anfang gab es nur Gerüchte, dass ein solches Abkommen in Vorbereitung ist. Es dauerte ewig bis zur ersten offiziellen Bestätigung. Die EU-Kommission behauptet heute, dass der Vertragstext öffentlich sei. Dass er überhaupt veröffentlicht wurde, lag aber nicht an der Kommission, sondern am Druck aus dem EU-Parlament und durch Aktivisten - und an dem unerwünschten Zustand, dass Teile des Vertragswerkes im Internet geleakt wurden, lange vor der Veröffentlichung durch die Kommission.

Doch nach wie vor fehlen wichtige Teile, um die Reichweite des Abkommens überhaupt wirklich verstehen zu können. Das ist symptomatisch für den Acta-Prozess: Nichts wird freiwillig veröffentlicht, von demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfindung kann keine Rede sein. Diese unwürdige Prozedur gipfelte darin, dass einige Ausschüsse im Europaparlament hinter verschlossenen Türen tagen mussten, um die Stellungnahme des juristischen Dienstes des Parlaments diskutieren zu dürfen. Kann ein solches Abkommen, das vor allem durch Kungeleien unter Ausschluss der Öffentlichkeit zustande kam, von irgendeinem demokratischen Parlamentarier für gut befunden werden? Acta ist von Grund auf undemokratisch.

Das EU-Parlament sollte Acta mindestens dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, wie es eine parlamentseigene Studie von Juni 2011 vorschlug. Noch besser wäre: Die Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments sollten Acta kein Vertrauen schenken und es dahin schicken, wo es hingehört: in den Papierkorb. Denn es ist falsch, schädlich und undemokratisch.

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insgesamt 46 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
12.02.2012 von c++: .

was vdL in D sehr dilettantisch mit dem angeblichen Schutz vor Kinderpornographie versuchte, wird hier von sehr einflussreichen Kräften in den USA mittels ACTA durchgedrückt: die Überwachung, Kontrolle und Zensur im Internet. [...] mehr...

12.02.2012 von Glutaeus Maximus: Laßt Euch nicht verdummen

Es geht nicht nur um Plattformen wie YT, FB etc etc. Auch der Schutz vor Markenpiraten ist nicht der Grund für ACTA - wenigstens nicht in Deutschland. Wir haben bereits reichlich Gesetze, die würden im Prinzip reichen. Glaubt [...] mehr...

12.02.2012 von Glutaeus Maximus: ACTA ist Augenwischerei!

Die Musikindustrie kann sich doch gar nichts Besseres wünschen als YT u. ä. Plattformen. Wo kriegten sie sonst kostenlose Werbung für ihre Erzeugnisse her? Wieviele CDs würden sich gar nicht verkaufen, weil sie niemand kennt? [...] mehr...

30.01.2012 von swissball: was ist deine Vision

Hi, Danke für deinen inspirierenden Beitrag. Kannst Du bitte Deine Gedanken ein bisschen mehr ausführen und schildern (an Beispielen), ob Du derzeit schon Ansätze (mehr Künstler, gerechte Bezahlung...) dafür siehst. mehr...

29.01.2012 von slyborg: Danke...

...dafür, daß Sie diese Steilvorlage liefern und damit den wesentlichen Kern vieler Mißverständnisse in der Diskussion offenlegen: Es werden kontinuiertlich die Urheber mit den Verwertern verwechselt, gerne wird daß sogar bewußt [...] mehr...

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Zum Autor

  • Newthinking
    Markus Beckedahl ist Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft. Als Netzaktivist bekannt wurde er durch das Blog netzpolitik.org und die Veranstaltung der jährlich stattfindenden Messe Re:Publica. Für die Grünen ist er Sachverständiger in der Internet-Enquete des Bundestages. Beckedahl ist Mitgründer einer Berliner IT-Strategiefirma.






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