Hamburg - Das Foto zeigt den Lego-Künstler Nathan Sawaya, der einer lebensgroßen Kopie seiner selbst aus Plastiksteinen in die Augen guckt. Vor drei Jahren hat es unter anderem das Blog "We Like That" veröffentlicht, einfach so, ohne Erlaubnis des Fotografen. Wie es unter Bloggern oft eben üblich ist. Viele hoffen darauf, dass das schon in Ordnung geht, so lange man einen Link auf die Quelle setzt.
Nun kommt die Rechnung: Eine Anwaltskanzlei, Motto "Alles-recht-so", fordert im Namen einer Berliner Bildagentur 2568 Euro von den Blogbetreibern. Macht zuzüglich Anwaltsgebühren knapp 3000 Euro. Viel Geld für ein kleines Blog. Mittlerweile hat sich auch Nathan Sawaya eingeschaltet: In einer E-Mail versichert er, das Bild habe seine Freundin gemacht, die Rechte würden allein bei ihm liegen.
Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE erklärt die Anwaltskanzlei, die Verwertungsrechte lägen sehr wohl bei der Agentur aus Berlin. Sie seien für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus den Niederlanden erworben worden, die ihrerseits die Verwertungsrechte von der Firma Nathan Sawaya Inc. bekommen habe.
"Eine vertragliche Vereinbarung des Künstlers mit der Firma Black Sheep Press liegt hier vor", so Rechtsanwalt Eugen Klein. Ausdrücklich habe der Künstler darauf bestanden, dass gegen missbräuchliche Verwendung vorzugehen sei. Dessen Erklärung habe man mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Nathan Sawaya war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Kanzlei mahnt im Auftrag der Agentur offenbar noch in anderen Fällen Blogger für die widerrechtliche Nutzung von Bildern ab. In einem Fall mussten die Anwälte einen Rückzieher machen und sich entschuldigen: 19.000 Euro sollte Autodino, ein Autotuning-Blog, für drei Bilder zahlen. Dabei hatte das Blog die Bilder ausdrücklich für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt bekommen.
ore
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