Ein Gastbeitrag von Axel Metzger
Nachdem sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Abstimmungen verschiedener Ausschüsse mehrheitlich gegen das umstrittene Acta-Abkommen ausgesprochen haben, gilt es jetzt als wahrscheinlich, dass auch das Plenum des Parlaments das Abkommen noch im Sommer endgültig begraben wird. Damit hätten die Piratenparteien Europas und die anderen, unabhängigen Netzaktivisten einen ersten bedeutenden Sieg errungen.
Wie soll es aber weitergehen mit dem Urheberrecht im Internet in Anbetracht der neuen politischen Kräfteverhältnisse? Der Graben zwischen Urhebern und Verwertern - das sind die Verlage, die Musik- und Filmproduzenten und ihre Vertriebspartner auf der einen Seite und die Nutzer der Inhalte auf der anderen Seite - scheint von Tag zu Tag tiefer. Die Diskussion mit den Urhebern stellt die Kritiker des geistigen Eigentums vor neue Herausforderungen. Künstler wie Sven Regener oder Jan Delay lassen sich genauso wenig wie die 51 "Tatort"-Autoren und die zahlreichen Unterzeichner der "Wir sind die Urheber"-Iniative als Marionetten der "Contentmafia" abtun.
Eines macht die neuartige Politisierung des Urheberrechts bereits jetzt deutlich: Eine weitere Verschärfung der Regeln zur Durchsetzung des geistigen Eigentums im Internet führt nicht zu mehr Rechtsschutz oder einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kreativen, die vielfach in prekären Verhältnissen leben. Im Gegenteil: alle neuen Rechtsschutzmöglichkeiten sind in den letzten Jahren bereits nach kurzer Zeit von der Technik überholt worden. Zugleich ist die gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts dramatisch gesunken. Da die typischen Verletzungen von Urheberrechten im Internet im Verborgenen stattfinden, ist das geistige Eigentum besonders auf seine breite gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen.
Vergütung statt Verbot
Jeder von der Musik- oder Filmindustrie abgemahnte Jugendliche ist ein geborener Multiplikator für die zunehmend radikale Ablehnung des Urheberrechts bei den 15- bis 30-Jährigen. Es handelt sich nicht um einzelne schwarze Schafe mit krimineller Energie, sondern um eine ganze Generation, die die heutigen Regelungen des Urheberrechts für unausgewogen hält. Diese Botschaft ist mittlerweile auch bei Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekommen, die noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für eine Urheberrechtsnovelle vorlegen will, der nicht nur die lang angekündigten Regelungen zu einem Leistungsschutz der Presseverleger und zu verwaisten Werken enthalten soll, sondern sich auch an eine Vereinfachung des Urheberrechts wagen will.
Wie aber soll ein Modell aussehen, welches es den Kreativen gestattet, von den Früchten ihrer Arbeit zu leben ohne die Nutzer in ihrer Freiheit des Zugangs und Austauschs von geschützten Inhalten einzuschränken? Die Frage ist weniger neu und revolutionär, als es die gegenwärtige Debatte vermuten lässt. Neue technische Entwicklungen haben immer wieder Anpassungen des Urheberrechts erfordert, auch auf Kosten der Entscheidungshoheit der Urheber und Verwerter. Besonders drastisch waren die Einschnitte durch die Urheberrechtsreform im Jahr 1965, die zur ausdrücklichen Legalisierung des privaten Kopierens mit Kopier- und Tonbandgeräten führte.
Auch damals stellte sich die Frage, wie man das Kopieren durch private Personen in Anbetracht der neuen technischen Möglichkeiten verhindern soll. Die Industrien wollten damals durchsetzen, dass beim Verkauf entsprechender Geräte die Personalausweisnummer der Käufer notiert werden sollte. Der Gesetzgeber reagierte pragmatisch. Das private Kopieren wurde für rechtmäßig erklärt. Allerdings wurden die Hersteller und Betreiber von Kopiergeräten verpflichtet, eine Vergütung an Verwertungsgesellschaft abzuführen, die das Geld an die Urheber und Verlage verteilen muss.
Verwertungsgesellschaften als Piraten-Partner
Einen entsprechenden Burgfrieden braucht das Urheberrechtssystem heute ebenso dringend wie vor 50 Jahren. Dies setzt allerdings voraus, dass die Piraten und die anderen Kritiker des Urheberrechts einen Schritt auf die Verwertungsgesellschaften zugehen. Diese sind natürliche Koalitionspartner für die Forderung, das Urheberrecht von rechtlich und gesellschaftlich nicht mehr durchsetzbaren Verboten zu befreien und die Kreativen gleichwohl zu entlohnen. Natürlich bedürfen die Verwertungsgesellschaften einer Reform. Im Vergleich zu einem steuerfinanzierten Modell bieten sie aber viele Vorteile. So ist dem aktuellen Jahresbericht der VG Wort zu entnehmen, dass die Verwaltungskosten bei gerade einmal 7,5 Prozent liegen. Bei der deutlich größeren Gema sind es 14,9 Prozent. Der Rest geht an die Urheber und die Verlage. Erforderlich ist zudem, dass die Kritiker die aus ihrer Sicht besonders wertvollen Nutzungsformen benennen.
Die Legalisierung privater Tauschbörsen im Internet wird sich auf absehbare Zeit politisch nicht durchsetzen lassen. Präziser gefasste Vorschläge für neue Urheberrechtsschranken, etwa für die Bereiche Forschung und Lehre, wären aber mehrheitsfähig. So liegt seit Juli 2010 ein gemeinsamer Forderungskatalog der deutschen Wissenschaftsorganisationen vor, die sich eine punktuelle Erweiterung und Flexibilisierung der Urheberrechtsschranken im Wissenschaftsbereich wünschen.
Das Urheberrecht in seiner gegenwärtigen Form behindert den Zugriff von Wissenschaftlern und Studenten auf Informationen in vielfältiger Weise. Davon profitieren ausschließlich die Verlage. Auch beim Remix bestehender Werke ließen sich für die Piraten Koalitionspartner finden, weil die kreative Weiterbearbeitung bestehender Inhalte zu Recht als besonders schutzwürdig gilt. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift schon die Verwendung eines kurzen Musiksamples in die Tonträgerherstellerrechte ein. Hier muss der Gesetzgeber das Konzept der "freien Benutzung" im Urheberrecht stärken und ausbauen.
Ausnahmen im Urheberrecht
Die Piratenparteien haben in dieser Debatte einen entscheidenden Startvorteil: Sie sind eine europäische Bewegung, wie die koordinierten Acta-Demonstrationen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gezeigt haben. Und die Regelungsbefugnis für Änderungen der Urheberrechtsschranken liegt schon seit langem nicht mehr in Berlin, sondern bei den EU-Institutionen in Brüssel und Straßburg. Allerdings unterliegt auch die EU rechtlichen Bindungen. Nach den WTO-Verträgen müssen Beschränkungen und Ausnahmen im Urheberrecht "auf bestimmte Sonderfälle" beschränkt bleiben, "die weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigen noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzen."
Eine unterschiedslose Freigabe der "nichtkommerziellen Vervielfältigung und Nutzung von Werken", wie sie das Parteiprogramm der Piratenpartei fordert, würde einen Konflikt mit anderen WTO-Staaten hervorrufen oder eine Änderung der Verträge voraussetzen. Das sollte die Kritiker des Urheberrechts nicht entmutigen. Etwas mehr Realitätssinn würde der aktuellen Debatte aber guttun.
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