Passwort-Herausgabe: Datenschützer kritisiert geplante Spähschnittstelle

Leicht entschärft: FDP, Union und SPD wollen im Bundestag ein geplantes Überwachungsgesetz leicht entschärfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt, dass die Änderungen nicht ausreichen. Er hält das geplante Gesetz weiterhin für "verfassungsrechtlich bedenklich".

Überwachungszentrale: Telekomfirmen sollen Ermittlern Kunden-Passwörter gebenZur Großansicht
Corbis

Überwachungszentrale: Telekomfirmen sollen Ermittlern Kunden-Passwörter geben

Passwörter, geheime Zugriffscodes von Smartphones, Namen und Adressen von Personen, denen online bestimmte dynamischen IP-Adressen zugeordnet waren - diese Informationen sollen Telekommunikationsfirmen in Zukunft ermitteln und über eine digitale Schnittstelle übertragen. Das sieht ein von der Bundesregierung geplantes Gesetz vor. Im Bundestag haben sich Union, FDP und SPD auf eine entschärfte Version des Gesetzes geeinigt.

Doch der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar warnt: Auch der entschärfte Entwurf greift stark in Persönlichkeitsrechte ein.

Schaar begrüßt bestimmte Details des neuen Gesetzentwurfs. Er lobt, dass nun Richter in bestimmten Fällen die Datenweitergabe prüfen und dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen, wenn ihre Zugangscodes herausgegeben wurden.

Schaar kritisiert aber, dass auch laut dem neuem Entwurf Zugangsdaten wegen kleiner Delikte herausgegeben werden dürfen. Schaar: "Leider wurden die Abfragemöglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entspricht." Wegen dieser fehlenden Einschränkung sagt Schaar: "Der Gesetzentwurf ist also weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich."

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  • Dienstag, 19.03.2013 – 18:06 Uhr
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Grundsatzurteile zum Datenschutz
15. Dezember 1983: Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.






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