Karlsruhe - Medienverbände und Medienunternehmen warnen das Bundesverfassungsgericht eindringlich vor möglichen Folgen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen. Sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen, gefährde es das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potentiellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität". Ab Dienstag wird das Gericht in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur vorsorglichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten entscheiden.
Der Staat erhalte durch die Vorratsdatenspeicherung "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr, kritisieren nun Journalisten, Sender- und Verlegerverbände. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es nach SPIEGEL-Informationen in dem von den Journalistenverbänden DJV, dju in Ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT mitgetragenen Schreiben an den Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier.
Der Informant müsse bereits eine Enttarnung fürchten, wenn der Journalist, wie es seine Sorgfaltspflicht gebietet, die von der Information betroffene Organisation konfrontiere - weil sich diese dann zur Ermittlung der undichten Stelle an Strafverfolgungsbehörden wenden könnte. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert", heißt es in dem Schreiben, sei aber "die Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen".
Die mündliche Verhandlung gegen die umstrittene Speicherpflicht beginnt am Dienstag vor dem Ersten Senat. Insgesamt haben fast 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerden eingereicht, darunter sind auch bekannte Politiker wie Gerhard Baum und Burkhard Hirsch (FDP) - und auch die jetzige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Letztere wird in Karlsruhe nicht die Position der Bundesregierung vertreten, weil sie sich im Zwiespalt zwischen der eigenen und der offiziell regierungsamtlichen Position sieht und ihr Amt nicht beschädigen möchte. Die Ministerin hatte die Verfassungsbeschwerde noch aus der Opposition heraus mit angestrengt. Sie ist somit Klägerin und nach ihrer Amtsübernahme auch auf der Seite der Beklagten.
cis
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Netzpolitik | RSS |
| alles zum Thema Überwachung | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH