Von Konrad Lischka und Ole Reißmann
Ja. Die Vertragspartner verpflichten sich, "einen hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung wirksamer technischer Vorkehrungen" zu bieten. In dem entsprechenden Abschnitt des Dokuments sind Ausnahmen nicht vorgesehen, das Recht auf eine sogenannte Privatkopie taucht nicht auf.
In diesem Punkt geht der Vertragstext aber nicht über die aktuelle Rechtslage in Deutschland hinaus. Zwar steht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, dass bestimmte Vervielfältigungen zum privaten oder eigenen Gebrauch zulässig sind. Aber einen Kopierschutz darf man auch zum Erstellen einer Privatkopie nicht umgehen - das ist in Deutschland heute schon verboten, Acta verschärft diese Regelung nicht.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Netzpolitik | RSS |
| alles zum Thema Acta | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH