Von Konrad Lischka und Ole Reißmann
Damit Acta in Kraft treten kann, müssen die unterzeichnenden Staaten ihn ratifizieren. Das steht bisher noch aus, sowohl in den zehn Staaten, die Acta direkt unterschrieben haben, als auch bei den 27 EU-Mitgliedstaaten. Acta setzt für die Ratifizierung keine Frist. Sollte das EU-Parlament das Acta-Abkommen nicht billigen, könnten die EU-Mitgliedstaaten mit Verweis darauf die Ratifizierung aussetzen.
Am 29. Februar soll eine Debatte im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments über Acta stattfinden. Im Plenum soll über Acta voraussichtlich im Juli abgestimmt werden. Dabei könnte es aber wegen des erhöhten Beratungsbedarfs noch zu Verzögerungen kommen. Linke und Grüne im Europaparlament haben sich gegen Acta ausgesprochen, aus den Reihen der Sozialdemokraten und Konservativen wurden Bedenken und Vorbehalte geäußert. Eine Mehrheit für Acta ist derzeit offenbar nicht sicher.
Doch selbst, wenn Acta von den Parlamenten gestoppt wird: Die von Gegnern als "Geist von Acta" kritisierten Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten im Internet sind damit nicht vom Tisch.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Neuauflage der Direktive zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED). Ein erster Anlauf zu IPRED2 war gescheitert, weil über die genauen Definitionen und Maßnahmen im Kampf gegen Raubkopierer keine Einigkeit bestand. Nun soll die Direktive aber an das Internet angepasst werden. Das umstrittene Acta-Internetkapitel, das aus der endgültigen Fassung geflogen ist, taucht nach einem Bericht des ORF in den IPRED-Entwürfen wieder auf. Provider sollen dann Einschreiten, wenn ihre Kunden Verbotenes tun, sie sollen abmahnen und sperren.
Mit Material von dapd und dpa
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