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Illegale Abfrage in Dresden: Landgericht verbietet Handy-Überwachung

Umfassende Überwachung, kleine Vergehen: Ermittler hatten im Umfeld einer Demonstration die kompletten Verbindungsprotokolle von Mobilfunkzellen ausgewertet. Das war illegal, urteilt nun das Dresdner Landgericht.

Funkzellenauswertung: Bei einer Dresdner Demo wurden Telefonate gerastertZur Großansicht
REUTERS

Funkzellenauswertung: Bei einer Dresdner Demo wurden Telefonate gerastert

Dresden - Dresdner Polizeibehörden haben illegal Handy-Daten ausgewertet. Das hat nun das Landgericht Dresden entschieden. Die "Leipziger Volkszeitung" berichtet, dass laut dem Urteil sämtliche bei einer Überwachungsmaßnahme Anfang 2011 erhobenen Daten gelöscht werden müssen. Erhebung und Speicherung waren laut Urteil rechtswidrig, die Abfrage in einer anderen Funkzelle bewertete das Gericht laut MDR als zulässig.

Die Polizei hatte bei einer sogenannten Funkzellenabfrage von Mobilfunkprovidern etwa eine Million Datensätze erhalten. Aus den Informationen geht hervor, wer mit wem telefonierte und wer sich wann wo aufgehalten hat. Die Überwachung sollte eigentlich der Aufklärung eines schweren Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit einer Demonstration dienen. Die Daten wurden auch bei Ermittlungen gegen Personen genutzt, die eine angemeldeten Nazi-Demonstration gestört haben sollen.

(AZ 15 Qs 34/12)

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  • Donnerstag, 25.04.2013 – 12:07 Uhr
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