Verwaltungsgericht: Deutsche Datenschützer nicht für Facebook zuständig
Facebook hat Mitarbeiter und Büros in Deutschland. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk ist aber Irland zuständig, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Ein Datenschützer will trotzdem weiter gegen die Klarnamenpflicht des Netzwerks vorgehen.
Hamburg - Es ist ein Sieg für Facebook, zumindest vorerst: Das Unternehmen hatte stets betont, für die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks sei in der Europäischen Union allein die Niederlassung in Irland zuständig - und die Aufsicht obliege damit allein dem irischen Datenschutzbeauftragten. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat nun die Position des Unternehmens gestützt.
Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hatte Facebook aufgefordert, die Nutzung von Pseudonymen zuzulassen, so wie es das deutsche Telemediengesetz vorschreibe. Außerdem sollten Nutzer, die wegen falscher Namen aus dem Netzwerk geworfen wurden, wieder aufgenommen werden. Zuletzt hatte Weichert mit einem Zwangsgeld gedroht. Doch die Verfügung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zeigte wenige Wirkung.
Facebook besteht stattdessen weiter auf der Angabe von Klarnamen. Eine Facebook-Sprecherin sagte im Dezember: "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind. Wir werden energisch dagegen vorgehen." Das Unternehmen hatte sich mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht des Bundeslandes gewandt.
Am Freitag nun teilte das Gericht mit: Deutsches Recht findet keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem anderen EU-Land stattfindet. Facebooks deutsche Niederlassung, die Facebook Germany GmbH, befasse sich ausschließlich mit Anzeigenaquise und Marketing.
Weichert kritisierte die Entscheidung und kündigte umgehend an, die Beschlüsse vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten zu wollen. Die Beschlüsse seien verblüffend. Zum einen finde Datenverarbeitung und Profilbildung bei Facebook in den USA statt, zum anderen würden Daten in Deutschland erhoben und vom Dienstleister Akamai gespeichert.
ore
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- Freitag, 15.02.2013 – 11:48 Uhr
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| 1. | General Motors | 2010 | 23,1* | USA |
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| 7. | Enel (Energie) | 1999 | 16,59 | Italien |
| 8. | 2012 | 16,01** | USA | |
| 9. | NTT (Telekom) | 1986 | 13,75 | Japan |
| 10. | Deutsche Telekom | 1996 | 12,49 | Deutschland |
| * Bei Addition der Stamm- und Vorzugsaktien; ** Bei Verkaufspreis am oberen Ende der Spanne; Quelle Reuters | ||||
- Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen von Facebook statt
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