Von Konrad Lischka und Ole Reißmann
Hamburg - Derselbe Zulieferer, anderer Einsatz: Das Zollkriminalamt bestätigt SPIEGEL ONLINE, dass Fahnder mit Software des Anbieters DigiTask Telekommunikation auf Computern von Zielpersonen überwachen - Skype-Telefonate zum Beispiel. In 19 Fällen haben Ermittler des ZKA oder der Zollfahndung diese Quellen-TKÜ genannte Methode zwischen Anfang 2007 bis März 2011 genutzt.
Das Unternehmen DigiTask hat mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im November 2008 jene Überwachungssoftware an das bayerische Landeskriminalamt geliefert, die der Chaos Computer Club (CCC) analysiert hat. Das Unternehmen DigiTask sagte SPIEGEL ONLINE, man gehe davon aus, dass es sich tatsächlich um die fragliche Software handelt.
Der CCC kritisiert bei der von ihm untersuchten Software diese Probleme:
Keine Screenshots, kein Nachladen, keine US-Server
Das Zollkriminalamt bestreitet, dass die von Zollfahndern eingesetzten Trojaner diese Funktionen aufgewiesen haben. ZKA-Sprecher Wolfgang Schmitz sagt: "Wir schließen aus, dass das ZKA eine wie vom CCC beschriebene Software installiert hat." Die wesentlichen Unterschiede der vom ZKA eingesetzten Programme gegenüber der vermutlich in Bayern genutzten Software:
Für jede Überwachungsmaßnahme ein neues Softwarepaket
Die Aussagen des ZKA stützen die Darstellung der Firma DigiTask. Das Unternehmen hatte SPIEGEL ONLINE über seinen Anwalt ausgeführt, man liefere Behörden nur diejenigen Komponenten mit, die in der jeweiligen Anforderung verlangt werden. Wenn die dem ZKA gelieferten Trojaner sich tatsächlich so fundamental von der in Bayern wohl zumindest in einem Fall genutzten DigiTask-Software unterscheiden, wird dies vermutlich an der damaligen Anforderung des bayerischen LKA liegen.
Das ZKA bestätigt die Darstellung des Unternehmens DigiTask, dass für jede einzelne Überwachungsmaßnahme ein neues Softwarepaket bestellt wird. Das Verfahren beschreibt ZKA-Sprecher Schmitz so: "Bestellung und Konfiguration der Software zur Überwachung von Online-Telefonaten erfolgen in jedem Einzelfall neu und streng nach den Vorgaben der richterlichen Beschlüsse."
So wurde zum Beispiel in Hamburg ein Rechner mit einem Zoll-Staatstrojaner infiltriert: Die Justizbehörde berichtet von einem Fall aus dem Jahr 2010, bei dem das Zollkriminalamt den Rechner eines Verdächtigen mit einem Trojaner ausstattete. Die entsprechende Software hätten die Zollbeamten mitgebracht, sagt der Sprecher der Justizbehörde Sven Billhardt. Der Trojaner sei gemäß des richterlichen Beschlusses vor dem Einsatz mit den genehmigten Funktionen ausgestattet worden.
Allerdings, räumt Billhardt ein, habe die Zielperson das Programm offenbar entdeckt und gelöscht, bevor verwertbare Daten anfielen.
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